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FALL:

Unnötige Eile

EREIGNIS

Bei Tageslicht brannte ein Geräteschuppen im rückwärtigen Garten eines Einfamilienhauses. Der Zugang zum rückwärtigen Garten war nur über eine breite hölzerne Pforte möglich. Die Pforte selbst war mit Draht und Kabelbindern an zwei hölzernen Pfosten befestigt. Der Angriffstrupp hat das Hindernis überwunden und den Löschangriff durchgeführt. Im weiteren Einsatzverlauf versuchte ein junger Kamerad das Hindernis durch überklettern zu bewältigen. Die Kabelbinder hielten dem Gewicht des Kameraden jedoch nicht stand und rissen, so dass der Kamerad während des Übersteigens samt Pforte nach vorne umkippte. Glücklicherweise hat sich beim Fallen der Pforte nicht der Fuß zwischen den Holzbrettern verhakt. Aufgrund der Tatsache, dass er einen Helm getragen hat und der Rasen durchnässt und damit weich war, hat sich der Kamerad beim Sturz keine Verletzungen zugezogen.

FACHKOMMENTAR

Beim Übersteigen eines schon optisch unsicher wirkenden Hindernisses ist stets der Eigenschutz zu beachten. Selbst in der Eile des ersten Angriffstrupps oder bei der Lageerkundung sind entsprechende Gefahren zu vermeiden, insbesondere wenn kein Menschleben in Gefahr ist. In jedem Fall ist die Gefährdung für alle nachfolgenden Kräfte unnötig und vermeidbar. Die Kabelbinder hätten mit Werkzeug aus dem nahestehenden Einsatzfahrzeug durchtrennt und die Pforte zur Seite zu geräumt werden sollen. So wäre auch der Weg für nachfolgende Kameraden frei gewesen.

Dieses Fallbeispiel beruht auf anonymen Schilderungen. Hier gegebene Handlungsempfehlungen befreien nicht von der Pflicht zur Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften und des sicherheitstechnischen Regelwerks.

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