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ERFASSUNG VON BEINAHE-UNFÄLLEN UND KRITISCHEN EREIGNISSEN

WAS SOLL HIER GEMELDET WERDEN?

An erster Stelle sollen Beinahe-Unfälle gemeldet werden, die überregional von Bedeutung sind und künftig vermieden werden können. Hier geht es um Ereignisse bei denen die Beteiligten das Gefühl haben „Ohh, noch einmal Glück gehabt …“. Je größer das Glück der Beteiligten war, desto interessanter ist es, diese Ereignisse zu melden.

WAS PASSIERT MIT DER MELDUNG?

Als erstes werden alle Meldungen auf Anonymität geprüft, um jegliche Rückschlüsse auf den Meldenden und die Beteiligten zu vermeiden. Anschließend erfolgt eine Analyse und redaktionelle Überarbeitung der Meldung.

WAS IST BEI DER MELDUNG ZU BEACHTEN?

Grundsätzlich sollen alle Ereignisse anonym beschrieben werden. Es darf keinerlei Bezug zu Ort, Zeit und den Beteiligten möglich sein. Die absolute Anonymität dient dem Interesse und Schutz aller Beteiligten. Gerade falls es doch zu Schäden gekommen sein sollte, dient die Anonymität der Vermeidung von straf- und zivilrechtliche Risiken. Aufgrund der Anonymität ist eine möglichst detaillierte Beschreibung der Situation erforderlich, damit die Umstände für Außenstehende nachvollziehbar sind. In der Regel können die Meldenden selbst auch die besten Tipps geben, wie der Beinahe-Unfall hätte vermieden werden können.

Bei „Beinahe-Unfällen“, bei denen es zu keinem Personen- und Sachschaden oder anderen Rechtsverletzungen gekommen ist, kann eine freiwillige Kontaktmöglichkeit angegeben werden. Diese dient ausschließlich für Rückfragen, da es manchmal schwierig ist, einen komplexen Sachverhalt in Worte zu fassen.

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