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FALL:

Sturz bei Alarmübung

EREIGNIS

Ein Alarm in den Abendstunden (stellte sich als Herbstübung heraus). Gemeldet wurde: Feuer in einem Einfamilienhaus; eine vermisste Person noch im Haus. Als erster Trupp reingegangen, Sicht war im EG und 1.OG (Dachgeschoss) frei. Anschließend Richtung Kellertreppe. Rauch(von Nebelmaschine) kam schon die Kellertreppe rauf. Als 2. Person, des vorgehenden Trupps, die letzte Kellertreppenstufe wegen fehlender Sichtweite nicht erkannt, deswegen gefallen. Dank der Schutzkleidung und der geringen Fallhöhe keinerlei Verletzungen erlitten/davon getragen.

FACHKOMMENTAR

Beim Vorgehen zu Kellerbränden über die Kellertreppe empfiehlt es sich, die Treppe rückwärts kriechend (also fast auf der Treppe liegend) herunter zu gehen, wie man es bei einer Leiter auch macht. Diese Vorgehensweise hat mehrere Vorteile:

  • Man kann am Treppenende nicht herunterstürzen.
  • Kommt es zu einer Durchzündung o. ä. werden Flammen und Hitze über den Körper hinweg gehen. Beim aufrechten Gang erwischt die Durchzündung den Trupp frontal von vorne.
  • Bei Gefahr kann man schnell wieder nach oben gelangen, da man sich nicht umdrehen muss.

Dieses Fallbeispiel beruht auf anonymen Schilderungen. Hier gegebene Handlungsempfehlungen befreien nicht von der Pflicht zur Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften und des sicherheitstechnischen Regelwerks.

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