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FALL:

Nicht bestimmungsgemäße Benutzung von Arbeitsmitteln

EREIGNIS

Nach dem Einsatz konnte die Drehleiter aufgrund hohen Schnees in der nicht geräumten Nebenstraße nicht anfahren. Es wurden die hölzernen Unterlegbretter der Abstützung unter die Räder gelegt, um besser anfahren zu können. Dabei hatten die Bretter keinen Halt auf dem Schnee und wurden durch die sich drehenden Räder nach hinten wegeschossen. Zum Glück stand zu diesem Zeitpunkt niemand im Bereich hinter der Drehleiter.

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FACHKOMMENTAR

Auf keinen Fall dürfen sich Personen beim Freifahrversuch hinter den angetriebenen Rädern aufhalten, weil, unabhängig vom Beinahe-Unfall, durch diese der Untergrund (Schnee, Matsch oder Sand) aufgewirbelt werden können und somit zu Gefährdungen führt.

In Gegenden, in denen es regelmäßig zu Verkehrsbeeinträchtigungen durch Schnee kommt, sollten rechtzeitig bei Wintereinbruch Gleitschutzketten aufgezogen werden. Da der Schnee selbst auch rutschig ist, hat es keinen Zweck, lose Teile zwischen Schnee und Räder zu bringen, da diese nur durchrutschen. Wenn bei einem Fahrzeug die Räder in Schnee durchdrehen, sollten abstumpfende Mittel, z. B. Sand, eingestreut werden, die durch die angetriebenen Räder mitgenommen werden.

Dieses Fallbeispiel beruht auf anonymen Schilderungen. Hier gegebene Handlungsempfehlungen befreien nicht von der Pflicht zur Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften und des sicherheitstechnischen Regelwerks.

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