top of page

FALL:

Ladebordwand

EREIGNIS

Aus einem GW-Logistik sollte eine TS mittels Ladebordwand entnommen werden. Die Ladebordwand wurde nicht durch den Kameraden auf der Ladebordwand, sondern durch einen anderen Kameraden am Hauptsteuerstand an der Fahrzeugseite bedient, obwohl es eine Dienstanweisung gibt, die besagt, dass die Ladebordwand, wenn sich jemand auf ihr befindet, nur mit den Steuereinrichtungen auf der Ladebordwand selbst bedient werden darf. Durch einen Bedienfehler wurde die Ladebordwand geneigt und nicht abgesenkt, so dass die TS und der Kamerad auf ihr herunterfielen. An der TS entstand erheblicher Schaden.

FACHKOMMENTAR

Ladebordwände dürfen nur dann bewegt werden, wenn sich der Bediener vorher vergewissert hat, dass er weder Sich noch Andere gefährdet. Auch auf die Hindernisfreiheit des Hubweges muss geachtet werden.

Eine Dienstanweisung zur Benutzung der Ladebordwand ist ausgesprochen Sinnvoll, kann aber eine Fehlbedienung nicht verhindern. Neben der Ersteinweisung müssen die Bediener regelmäßig unterwiesen werden und durch ausreichende praktische Erfahrungen geübt bleiben.

Dieses Fallbeispiel beruht auf anonymen Schilderungen. Hier gegebene Handlungsempfehlungen befreien nicht von der Pflicht zur Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften und des sicherheitstechnischen Regelwerks.

bottom of page