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FALL:

Kommunikationsprobleme bei Großübung

EREIGNIS

Es fand eine große Katastrophenschutzübung mit Realbrand statt. In dem betroffenen Einsatzabschnitt[nbsp] wurde ein Lagerhallenbrand mit Vermissten simuliert. Die vor Ort eingesetzte Einsatzleitung ordnete bei Eintreffen im Bereitstellungsraum dem Einsatzabschnitt eine DMO-Rufgruppe zu, die nicht der Standardbetriebsrufgruppe (Voreinstellung im Funkgerät) entsprach. Die einzelnen Gruppen hatten ebenso eine gesonderte DMO-Rufgruppe erhalten. Im Rahmen der ersten Lageeinweisung an die Löschgruppe wies der Gruppenführer auf die Rufgruppenänderung im DMO hin. Alle Mannschaftsmitglieder haben ihre Rufgruppe entsprechend am Digitalfunkgerät auf die Rufgruppe geändert, bevor der Einsatzauftrag an die Gruppe ausgegeben wurde. Als Einsatzauftrag wurde die Menschenrettung unter Atemschutz in die Lagerhalle befohlen. Der Wassertrupp fungierte als Sicherheitstrupp. Der Maschinist übernahm die Atemschutzüberwachung. Während des Atemschutzeinsatzes, bestand permanent Funkkontakt zwischen dem Gruppenführer und dem Angriffstrupp. Jedoch bemerkte der Gruppenführer im Laufe des Einsatzes, dass kein Kontakt zur Atemschutzüberwachung und zum Sicherheitstrupp bestand.
Was war passiert? Rufgruppenwechsel gehören nicht nur seit der Einführung des Digitalfunks zu Standardhandlungen. Dabei werden Rufgruppen mit den entsprechenden Pfeiltasten am Funkgerät ausgewählt und müssen dann zusätzlich vom Bediener durch beispielsweise Drücken einer Softkeytaste bestätigt werden. Eine automatische Aufschaltung durch das Funkgerät bleibt aus. Sofern die Rufgruppe nicht bestätigt wird, verharrt das Gerät auf der zuvor geschalteten Rufgruppe. Eine Kontrolle der Rufgruppe durch den Gruppenführer blieb aus.

FACHKOMMENTAR

Nach § 24 Abs. 2 DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ ist beim Einsatz von Umgebungsatmosphären unabhängigen Atemschutzgeräten dafür zu sorgen, dass eine Verbindung zwischen Atemschutzgerätetragenden und den Feuerwehrangehörigen, die sich im nicht gefährdeten Bereich aufhalten, sichergestellt ist. Die Funkverbindung stellt die die einzige Möglichkeit dar, um mit den Personen außerhalb des Gefahrenbereiches zu kommunizieren. Dies ist die Grundlage für ein geregeltes Vorgehen sowie eine mögliche unverzügliche Rettung von Feuerwehrangehörigen in Notlagen. Die Funktion der Funkverbindung ist somit vor betreten des Gefahrenbereiches zu überprüfen. Die Meldung im „Sprechfunkverkehrskreis“ als Bestätigung dient somit der Sicherheit der Feuerwehrangehörigen. Die Feuerwehrangehörigen sind regelmäßig im Umgang mit den Arbeitsmitteln wie Handfunkgeräten mit praktischer Übung zu Unterweisen. Erfahrungsgemäß reicht eine jährliche Auffrischung nicht aus, um den sicheren Umgang mit dem Handfunkgerät zu gewährleisten.

Dieses Fallbeispiel beruht auf anonymen Schilderungen. Hier gegebene Handlungsempfehlungen befreien nicht von der Pflicht zur Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften und des sicherheitstechnischen Regelwerks.

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