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FALL:

Helm blockiert Lenkung

EREIGNIS

Auf der Anfahrt zu einem Einsatz legte der Maschinist seinen Helm auf dem Armaturenbrett des Löschfahrzeugs ab. Schon in der ersten Kurve rutschte der Helm zunächst zum Gruppenführer rüber und in der nächsten Kurve zum Maschinisten zurück. Hierbei verkeilte sich der Helm zwischen Armaturenbrett und Lenkrad und machte somit Lenkbewegungen unmöglich. Lediglich aufgrund der geringen Geschwindigkeit des Löschfahrzeugs, konnte der Maschinist das Fahrzeug kurz vor Erreichen des Fahrbahnrandes stoppen und somit einen Unfall verhindern.

FACHKOMMENTAR

Alle Ausrüstungsgegenstände im Feuerwehrauto müssen gegen plötzliche Lageänderung gesichert sein. Auch Helme dürfen selbst bei üblichen Fahrbedingungen nicht ungesichert herumliegen. Zu üblichen Fahrbedingungen zählen auch schnelle Kurvenfahrten mit höheren Seitenkräften sowie Notbremsmanöver.

Besteht nicht die Möglichkeit, Helme in Helmablagen zu sichern, so sollten sie getragen werden, damit sie bei einem Unfall nicht zu Geschossen werden. Das gilt auch für die Helme von Maschinisten, wenn sie nicht beim Fahren durch z. B. Anstoßen am Fahrzeughimmel, eingeschränktes Hörvermögen oder eingeschränktes Sichtfeld behindern.

Die Führungskräfte müssen erforderlichenfalls die Maschinisten rechtzeitig darauf hinweisen, dass ein Armaturenbrett wie auch der Freiraum zwischen den Sitzen nicht für die ungesicherte Lagerung von Helmen genutzt werden darf. Optimal ist die Sicherung der Helme während der Fahrt auf gesonderten Halterungen oder in Helmfächern. Alternativ sind sie im Ladebereich des Feuerwehrautos mitzuführen.

Dieses Fallbeispiel beruht auf anonymen Schilderungen. Hier gegebene Handlungsempfehlungen befreien nicht von der Pflicht zur Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften und des sicherheitstechnischen Regelwerks.

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