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FALL:

Beseitigung von Sturmschäden während der Katastrophenlage

EREIGNIS

Während einer Katastrophenlage (Sturm) wurden durch die Feuerwehr mehrere auf der Straße liegende Bäume beseitigt. Durch Windeinwirkung drohten weitere Bäume nahe des Einsatzbereiches der Feuerwehrangehörigen umzustürzen und die Feuerwehrkameraden vielleicht während ihrer Tätigkeit zu verletzen.

FACHKOMMENTAR

Bedroht ein Baum nicht direkt Menschen oder Tiere, so reicht es in der Regel aus, solange der Sturm nicht nachlässt, den gefährdeten Bereich zu sichern und abzusperren. Nachdem der [nbsp]Sturm vorbei ist bzw. der Wind sich gelegt hat, können dann die entsprechenden Arbeiten durch die Feuerwehr bzw. durch die entsprechenden Fachkräfte (z. B. Forstkräfte) durchgeführt werden.

Sollte es jedoch notwendig werden, dass trotzdem ein Feuerwehreinsatz erforderlich wird, sind diese Einsätze unbedingt sorgsam zu planen und umfangreiche Lageerkundungen durchzuführen, da einerseits das Sägen der zum Teil unter Spannung liegenden Bäume als auch andererseits weitere in der näheren Umgebung umzustürzen drohende Bäume ein sehr hohes Gefährdungspotential darstellen. Nicht selten fallen weitere Bäume um oder die Nachbarbäume sind bereits durch den gefallenen Baum beschädigt worden. Das sind erhebliche Gefahren für die Feuerwehrangehörigen. Ist selbst die Erkundung zu gefährlich, weil sich der gefallene Baum beispielsweise in einem Waldstück befindet, so muss unter Umständen die Straße so lange gesperrt werden, bis der Sturm nachlässt und die an die Straße angrenzenden Bäume auf ihre Standsicherheit überprüft wurden. Erst, wenn die Situation für die Feuerwehrangehörigen sicher ist, darf an den auf der Straße liegenden Bäumen gearbeitet werden.

Dieses Fallbeispiel beruht auf anonymen Schilderungen. Hier gegebene Handlungsempfehlungen befreien nicht von der Pflicht zur Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften und des sicherheitstechnischen Regelwerks.

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