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FALL:

Angriffstrupp ohne Kommunikation

EREIGNIS

Bei einem Wohnungsbrand ging ein Atemschutztrupp in die Brandwohnung im 3. OG vor. Dort angekommen, stellte der Trupp fest, dass er zu wenig Wasserdruck am Strahlrohr hatte. Der Trupp wollte daher über Funk (HRT und Com-Einheit an der Maske) mehr Wasserdruck anfordern und den Einsatzleiter informieren. Nach Aussage des Einsatzleiters und der Atemschutzüberwachung kam jedoch nur ein sehr leiser und unverständlicher Funkspruch an, so dass nicht reagiert wurde.

FACHKOMMENTAR

Gerade im Innenangriff ist eine gute Kommunikationsverbindung zum Trupp notwendig. Die DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ (Stand Juni 2018) fordert daher im § 24, dass beim Einsatz mit von der Umgebungsatmosphäre unabhängigen Atemschutzgeräten dafür zu sorgen ist, dass eine Verbindung zwischen Atemschutzgeräteträgerin oder Atemschutzgeräteträger und Feuerwehrangehörigen, die sich im nicht gefährdeten Bereich aufhalten, sichergestellt ist.

Ist keine Sichtverbindung zum Trupp möglich muss über andere Art und Weise eine Verbindung sichergestellt werden. In der Regel erfolgt das über Sprechfunkgeräte. Sprechfunkgeräte haben jedoch auch Grenzen in ihrer Reichweite und Sprachqualität. Auch wenn beim mittlerweile nahezu flächendeckenden Einsatz von Digitalfunk die Sprachqualität gut ist, so kann sich das innerhalb weniger Meter ändern. Hinzu kommt, dass die Funkwellen durch Hindernisse abgeschirmt werden können.

Um eine ständige Verbindung sicherzustellen, muss in regelmäßigen Abständen die Verbindung geprüft werden. Vor allem vor dem Betreten des Gefahrenbereichs ist eine Überprüfung sinnvoll. Wir die Verbindung schlechter, so besteht beim Digitalfunk die Möglichkeit, einen Repeater zu setzen.

Grundsätzlich sei zum Digitalfunk noch gesagt, dass die unterschiedlichen Möglichkeiten der Mikrofone wie z.B. Handmikrofon, Schädeldeckenmikrofon oder Com-Einheit an der Maske unterschiedliche Sprachqualitäten haben. Darüber hinaus gibt es unterschiedliche Audioprofile in den Funkgeräten, die an das Mikrofon angepasst werden müssen. Feuerwehren sollten sich daher bei der Beschaffung von Funktechnik mit den Vor- und Nachteilen der Funktechnik beschäftigen. Sollten Übertragungsprobleme hinsichtlich der Sprachqualität bekannt sein, so müssen die Einsatzkräfte darüber informiert sein, damit sie um den Umstand wissen und die Verbindung regelmäßig überprüfen.

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Dieses Fallbeispiel beruht auf anonymen Schilderungen. Hier gegebene Handlungsempfehlungen befreien nicht von der Pflicht zur Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften und des sicherheitstechnischen Regelwerks.

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