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FALL:

Schlauchplatzer bei Einsatzübung

EREIGNIS

Im Rahmen einer Übung (Thema wasserführende Armaturen) wurden alle wasserführenden Geräte und Ausrüstungsgegenstände vorgenommen. Zum Ende der Übung riss der B-Schlauch vom Fahrzeug zum Verteiler an der Kupplung zum Fahrzeug ab. Dabei wäre das lose Ende fast jemanden ins Gesicht geschlagen. Die angeschlossene Kupplung am Fahrzeug hat sich glücklicherweise nicht gelöst.

FACHKOMMENTAR

Um die Wahrscheinlichkeit eines Schlauchplatzers oder die Beschädigung einer wasserführenden Armatur bei Beaufschlagung von Druck zu reduzieren, sind Ausrüstungen und Geräte der Feuerwehr regelmäßig durch befähigte Personen zu prüfen. Druckschläuche sind nach jeder Schlauchwäsche, formstabile Druckschläuche mind. einmal jährlich zu Prüfen. Selten benutzte Schläuche können nach längerer Lagerung Undichtigkeiten aufweisen. Schläuche sollten daher „rotieren“, d. h. nicht ständig gelagert, sondern nach Möglichkeit regelmäßig im Einsatz- und Übungsbetrieb verwendet werden. Eine Prüfung kann auch nach besonderen Beanspruchungen, wie z. B. Überfahrenwerden, notwendig sein. Für wasserführende Armaturen ist nach DGUV Grundsatz 305-002 eine regelmäßige Sicht-, Funktions- und Belastungsprüfung mind. alle 12 Monate vorzusehen. Zudem sind Geräte und Ausrüstungen nach jeder Benutzung einer Sichtprüfung auf offensichtliche Schäden zu unterziehen.

Zur Reduzierung möglicher Unfallfolgen sollte grundsätzlich die Mindestausstattung der Feuerwehrschutzkleidung zum Schutz vor den Gefährdungen bei Ausbildung, Übung und Einsatz nach § 14 Abs. 1 DGUV Vorschrift 49 (Stand Juni 2018) genutzt werden. Die im Feuerwehrdienst zu benutzenden Schutzausrüstungen werden von der jeweils verantwortlichen Führungskraft festgelegt. Sie überwacht die Benutzung

Dieses Fallbeispiel beruht auf anonymen Schilderungen. Hier gegebene Handlungsempfehlungen befreien nicht von der Pflicht zur Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften und des sicherheitstechnischen Regelwerks.

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