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FALL:

Atemluftflasche als Geschoss

EREIGNIS

Nach einer Ausbildung unter Atemschutz sollten im Schulungsraum die Atemluftflaschen an den Atemschutzgeräten gewechselt werden. Hierzu lagen die Geräte auf Tischen. Ein Kamerad entnahm die Atemluftflasche aus dem Atemschutzgerät, indem er mit der rechten Hand am Handrad anfasste. Nach dem Herausnehmen, lies er die Flasche kurz hängen, holte Schwung und hob die Flasche mit einer leichten Drehung und einer Hand auf den Tisch um sie dort abzulegen. Bei diesem Vorgang öffnete sich unter lautem Zischen das Ventil und die Flasche begann sich auf dem Tisch zu drehen. Hierbei öffnete sich das Ventil weiter. Kurz darauf flog die Atemluftflasche durch den Raum, zerschlug eine Marmorfensterbank, flog in die Fensterscheibe, wurde von dort abgelenkt und zerschlug abschließend die Tür eines Medienschranks.
Zunächst wurde vom betroffenen Feuerwehrkameraden behauptet, die Atemluftflasche war defekt. Bei einer anschließenden Betrachtung der Flasche konnte jedoch kein Defekt festgestellt werden. Es war somit ein Bedienfehler.

FACHKOMMENTAR

Atemluftflaschen müssen beim Wechsel und Transport immer richtig angefasst werden. Ein Anfassen nur am Handrad ist nicht zulässig. Darüber hinaus müssen Atemluftflaschen, wenn sie irgendwo hingelegt werden, so sicher liegen, dass sie nicht wegrollen können. Eine entsprechende Schulung sowie Flaschenablage können solche Unfälle verhindern.

Dieses Fallbeispiel beruht auf anonymen Schilderungen. Hier gegebene Handlungsempfehlungen befreien nicht von der Pflicht zur Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften und des sicherheitstechnischen Regelwerks.

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