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FALL:

gefährliche Laufwege im Feuerwehrhaus

EREIGNIS

Nächtlicher Einsatz TH; Person mit Suizid-Androhung. Nach dem Ankleiden begab sich der Maschinist zum Fahrerplatz des HLF, startete den Motor, stellte sich den Sitz ein und schaltete das Blaulicht ein. Während dessen wurde in der Fahrzeughalle kommuniziert, dass weitere Einsatzkräfte mit einem benachbarten LF nachrücken sollen. Das HLF sollte schon mal herausfahren. Feststellbremse gelöst, leicht Gas gegeben, Rundumblick und plötzlich abrupt gebremst, da ein Kamerad von rechts kam und zum LF rüber gehen wollte. Primäre Gefährdung des betreffenden, Kameraden, sekundäre Gefährdung der hinten sitzenden (sich ausrüstenden) Mannschaft und insgesamt Gefährdung des Einsatzerfolges.

FACHKOMMENTAR

Für Feuerwehrangehörige beginnt mit der Alarmierung der „Einsatzstress“. Sie sollen schnellstmöglich Hilfe leisten. Neben der gebotenen Eile des Einsatzes können die Feuerwehrangehörigen häufig aber auch unter psychischer Anspannung stehen. Eindrücke und Belastungen vergangener Einsätze können ins Bewusstsein zurück gerufen werden. So unterscheidet sich der Einsatzdienst der Feuerwehr mit seinen physischen und psychischen Belastungen daher grundlegend von der Tätigkeit anderer Beschäftigter.

Aus diesem Grunde müssen Feuerwehrhäuser so gestaltet sein, dass das Handeln der Feuerwehrangehörigen bereits baulich sicher ist.Allein durch organisatorische und personenbezogene Maßnahmen, wie Warnhinweise oder Verhaltensregeln, lässt sich in der Regel keine ausreichende Sicherheit erreichen, wenn diese nur auf dem sicherheitsgerechten Verhalten der Einsatzkräfte beruht. Von baulichen Mängeln gehen wir aus, wenn Gefahren vorhanden sind, die im besonderen Verhalten der Feuerwehrangehörigen „‚schnell sein und dafür kurze Wege nutzen wollen“‘ begründet sind.

Geeignete bauliche Maßnahmen sind eine wichtige Voraussetzung dafür, dass sich trotz der gebotenen Eile keine Unfälle ereignen. Die UVV „Feuerwehren“ gibt deshalb dafür verbindliche Schutzziele vor.

So wird hier gefordert, dass auch unter Einsatzbedingungen Gefährdungen der Feuerwehrangehörigen durch das Bewegen von Fahrzeugen vermieden werden. Dazu gehört z. B. auch, dass die Fußwege der Einsatzkräfte sowohl im als auch außerhalb des Feuerwehrhauses kreuzungsfrei zu den Fahrwegen der ausfahrenden Feuerwehrfahrzeuge verlaufen. Denn Feuerwehrhäuser stellen einen Bereich mit erheblicher Gefährdung für ankommende Feuerwehrangehörige und ausfahrende Feuerwehrfahrzeuge im Alarmierungsfall dar.

Um dies sicherzustellen, müssen die Alarmzugänge vom Umkleidebereich in die Fahrzeughallen immer hinter die Feuerwehrfahrzeuge geführt sein, damit die kürzesten Fußwege der Einsatzkräfte kreuzungsfrei zu den Fahrwegen der Fahrzeuge verlaufen.

Geländer zum Absperren des Verkehrsweges vor den Feuerwehrfahrzeugen sollten nur eine Alternative darstellen, wenn eine nachträgliche bauliche Veränderung zur Schaffung eines geeigneten anderen Zuganges nicht möglich ist.

Auch die Laufwege von in der Fahrzeughalle untergebrachter Einsatzkleidung müssen hinter den Einsatzfahrzeugen entlang geführt sein, ohne aber dafür längere Wege in Kauf nehmen zu müssen. Dass sich der Sammelplatz der Einsatzkräfte vor dem Ausrücken auch hinter den Feuerwehrfahrzeugen befinden soll, ergibt sich daraus ebenfalls.

Dieses Fallbeispiel beruht auf anonymen Schilderungen. Hier gegebene Handlungsempfehlungen befreien nicht von der Pflicht zur Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften und des sicherheitstechnischen Regelwerks.

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