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FALL:

Aus dem Fahrzeug gefallene TS

EREIGNIS

Während einer Alarmübung wollte der Einsatz-/Übungsleiter die in einem Mittleren Löschfahrzeug (MLF) verlastete Tragkraftspritze (TS) zur Wasserförderung über eine lange Strecke einsetzen. Da das MLF jedoch bereits eingebunden war und sich ein Trupp im Innenangriff über die Löschwasserversorgung des MLF befand, entschloss man sich, die TS mit dem ehemaligen Trägerfahrzeug, ein Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF) zur Wasserentnahmestelle zu befördern.

Im Zuge der Neuanschaffung des MLF waren jedoch die Sicherungsbolzen an der TS versetzt worden und somit nicht mehr passend zu der Schiene am ehemaligen TSF. Die TS wurde ohne technische Maßnahmen zur Ladungssicherung befördert. Beim Rückwärtsfahren an den Absatzpunkt der TS rutschte selbige aus dem Schlitten und überschlug sich einmal hinter dem Fahrzeug. Da sich glücklicherweise niemand hinter dem Fahrzeug befand, kam es nur zum Schaden an der TS.

FACHKOMMENTAR

Der beschriebene Fall zeigt sehr gut, wie notwendig eine entsprechende Ladungssicherung ist. Die Tragkraftspritze konnte aufgrund technischer Unterschiede nicht auf dem Schlitten des Ersatzfahrzeugs gesichert werden. Der ungesicherte Transport hätte nicht durchgeführt werden dürfen.

Soll das Ersatzfahrzeug TSF auch in Zukunft als redundantes Fahrzeug zum Transport der TS zur Verfügung stehen, so muss der Schlitten mit seinen Sicherungsbolzen auf die neue TS angepasst werden. Die Anpassung sollte nur durch eine Fachfirma (z. B. Aufbauhersteller) durchgeführt werden, da dieser die Gewährleistung der Funktion und Sicherheit übernimmt.

Dieses Fallbeispiel beruht auf anonymen Schilderungen. Hier gegebene Handlungsempfehlungen befreien nicht von der Pflicht zur Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften und des sicherheitstechnischen Regelwerks.

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