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FALL:

Winterdienst vor dem Gerätehaus

EREIGNIS

Nach Alarmierung fuhren wir zum Gerätehaus. Die Zufahrt zum Gerätehaus, welche niedriger als die Straße liegt sowie die Zuwegungen/Gehwege zum Gerätehaus waren nicht gestreut und demzufolge spiegelglatt. Auch nach dem Einsatz waren diese Bereiche noch nicht gestreut. Bei einem zweiten Einsatz in der gleichen Nacht waren die Wege immer noch spiegelglatt. Einige Kameraden sind in dieser Nacht bei den Einsätzen ausgerutscht und gefallen.

FACHKOMMENTAR

Der Winter ist die Jahreszeit, in der besonders mit Kälte, Schnee, Schneetreiben, Eis, Glätte und überfrierender Nässe gerechnet werden muss und den Feuerwehrangehörigen viel abverlangt. Daher muss einer allumfassenden Vorbereitung der Feuerwehren auf die damit verbundenen Witterungsverhältnisse ein sehr hoher Stellenwert eingeräumt werden. Die Unfallgefahr ist gerade bei Alarmierung auf dem Weg zum Feuerwehrhaus und dann zur Einsatzstelle für die Einsatzkräfte besonders hoch.

Für die Beräumung von Schnee und Eis auf dem Gelände der Feuerwehr ist der jeweilige Träger des Brandschutzes zuständig. Dazu ist rechtzeitig ein Winterdienst zu organisieren.

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Dieses Fallbeispiel beruht auf anonymen Schilderungen. Hier gegebene Handlungsempfehlungen befreien nicht von der Pflicht zur Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften und des sicherheitstechnischen Regelwerks.

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