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FALL:

Abladen Vierteilige Steckleiter

EREIGNIS

Beim Abladen einer vierteiligen Steckleiter von einem TLF wäre der Maschinist beinahe auf dem Fahrzeugdach gestürzt. Er konnte sich jedoch noch rechtzeitig abfangen, in dem er die Leiterteile fallen ließ. Nach Aussagen des Kameraden wurden ihm die Leiterteile zu schwer und dann verkanteten sich noch die Sperrbolzen in der Fahrzeughalterung, sodass der Maschinist nicht mehr in der Lage war die Leiter sachgemäß zu führen.

FACHKOMMENTAR

Aufgrund fehlender Absturzsicherungen ist die Entnahme von Gegenständen vom Dach von Löschfahrzeugen eine sehr gefährliche Tätigkeit. Gemäß FwDV 10 sind aus taktischen Gründen grundsätzlich alle Teile der vierteiligen Steckleiter (zwei Leiterteile zusammengesteckt, zwei Paarungen übereinander) vom Dach zu entnehmen und zur Einsatzstelle zu tragen. Zusammengesteckte Leiterteile dürfen auf dem Fahrzeugdach nicht auseinandergenommen werden. Bei der Entnahme wird allerdings auch ein hohes Gewicht bewegt. Ein sicherer Stand ist hierbei unabdingbar.

Mitunter kann es sinnvoll sein, sich beim Lösen, Anheben und Zurückschieben der Leiterteile hinzuknien. Dadurch wird der Körperschwerpunkt tiefer verlagert und ein nach vorne überfallen wie bei einer gebückten Haltung ist unwahrscheinlicher.

Zur Entladung einer Leiter sind neben dem heruntergebenden Feuerwehrangehörigen auf dem Fahrzeugdach noch mind. drei weitere (besser vier) Feuerwehrangehörige erforderlich. Die zwei größten Personen nehmen die Leiter direkt am Fahrzeug in Empfang und eine oder zwei Personen am Leiterende.

Sollten aus Platzgründen oder an älteren Fahrzeugen die Leiterteile einzeln auf dem Dach gelagert und befestigt sein, dann sind diese auch in den entsprechenden Einzelteilen von Dach herunter zu geben.

Dieses Fallbeispiel beruht auf anonymen Schilderungen. Hier gegebene Handlungsempfehlungen befreien nicht von der Pflicht zur Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften und des sicherheitstechnischen Regelwerks.

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