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FALL:

Zugeschlagene Fahrzeugtür

EREIGNIS

Bei einem Einsatz (Feuer klein) zur Nachmittagszeit an einem Werktag sind wir mit 1/3 Besatzung als zweites Löschfahrzeug an der Einsatzstelle eingetroffen. Der Gruppenführer erkundete, kam zurück zum Fahrzeug gab uns kurze Einweisung sowie den Auftrag zur Marscherleichterung "Helm ab". Der Einsatz war außerhalb des Straßenverkehrs, mein Kamerad öffnete die Tür hinten rechts, stieg aus und schlug die Tür wieder zu. Ohne schnelle Reaktion hätte die Tür meine Stirn getroffen.

Kurze Klärung; der Kamerad dachte ich würde links aussteigen, habe aber lediglich meinen Helm links abgelegt.

Er hätte sich kurz umschauen müssen und erst dann die Tür zuschlagen!

FACHKOMMENTAR

Leider kommt es sehr häufig vor, dass Feuerwehrangehörige durch zuschlagende Fahrzeugtüren verletzt werden. Hier muss es einfach Routine werden, dass jeder, der eine Tür zuschlägt, sich zuvor vergewissert, ob eine Person ihre Finger noch am Holm hat oder gerade noch beim Aussteigen ist und die Tür vor den Kopf bekommen könnte.

Übrigens: Wer stets rückwärts aussteigt, kann das weniger häufig vergessen. Die Feuerwehr-Unfallkassen plädieren für das rückwärts Aussteigen, um den Gefahren des Untergrundes zu begegnen und Unfälle durch Umknicken, Stolpern, Ausrutschen nach dem Herausspringen zu verhindern.

Dieses Fallbeispiel beruht auf anonymen Schilderungen. Hier gegebene Handlungsempfehlungen befreien nicht von der Pflicht zur Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften und des sicherheitstechnischen Regelwerks.

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