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FALL:

unbefestigte Fahrbahnböschung

EREIGNIS

Während eines Böschungsbrandes wurde das Löschfahrzeug beim Erreichen der Einsatzstelle mit den rechten Rädern mit ungefähr der halben Fahrzeugbreite auf dem Seitenstreifen abgestellt. Noch während die Besatzung sich im Löschfahrzeug befand, sackte das Fahrzeug im Seitenstreifen ein und begann sich stark zu neigen. Die Mannschaft verließ daraufhin das Fahrzeug zur Straßenseite und das Fahrzeug wurde mittels Seilwinde des Rüstwagens zunächst gesichert und dann auf die Straße gefahren.

FACHKOMMENTAR

Selbst kleinere Löschfahrzeuge haben heutzutage ein Gesamtgewicht von über 7,49 Tonnen. Seitenstreifen von Fahrbahnen können oft die beim Befahren auftretenden Lasten nicht aufnehmen und geben nach. Mit schweren Löschfahrzeugen darf daher nicht der Seitenstreifen von Fahrbahnen befahren werden. Eine Blockade des fließenden Verkehrs durch Fahrzeuge, die komplett auf der Fahrbahn stehen muss in Kauf genommen werden. Vorrangiges Ziel ist es, vor Ort Hilfe zu leisten. Für den fließenden Verkehr ist die Feuerwehr nicht zuständig.

Dieses Fallbeispiel beruht auf anonymen Schilderungen. Hier gegebene Handlungsempfehlungen befreien nicht von der Pflicht zur Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften und des sicherheitstechnischen Regelwerks.

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