FALL:
Lungenautomat nicht richtig angeschlossen
EREIGNIS
Die betroffene Feuerwehr wurde nachts um ca. 4 Uhr zu einem Wohnungsbrand in einem Einfamilienhaus gerufen. Der Trupp legte während der Fahrt die Atemschutzgeräte an. An der Einsatzstelle stellte der Gruppenführer fest, dass das Haus komplett verraucht ist und sah Feuerschein an der Außenfassade. Da nicht bekannt war, ob sich noch Personen im Gebäude befinden, wurde der Trupp beauftragt, in das Gebäude zu gehen und im Obergeschoß eine Personensuche mit anschließender Menschenrettung durchzuführen.
Die Truppmitglieder schlossen sich gegenseitig die Lungenautomaten an. Nach dem Anschließen stellte einer der Truppmänner fest, dass er seine Flasche noch nicht aufgedreht hatte. Er riss sich vor lauter Schreck die Maske vom Gesicht.
FACHKOMMENTAR
Solche Vorfälle sollten Anlass zu einer Analyse des Atemschutzeinsatzes in der Feuerwehr geben. Sei es der Uhrzeit geschuldet oder dem mangelnden Training oder fehlender Einsatzerfahrung, jedoch sollten Schritte zur Reduzierung solcher Vorfälle begangen werden. Zwar ist jeder Atemschutzgeräteträger für seine eigene Sicherheit verantwortlich, doch sollte das Zusammenspiel des Trupps von Anfang an geübt werden. Vielleicht sollte der Ablauf des Ausrüstens durch die gegenseitige Frage, ob die Atemluftflaschen geöffnet sind ergänzt werden.
Ein sicheres Tätigwerden setzt den korrekten Sitz sowie die vollständige Funktion der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA), zu der auch das Atemschutzgerät zählt, voraus. Die Kontrolle nach Vollständigkeit sowie Funktionsfähigkeit der PSA und des Atemschutzgeräts obliegt jedem Träger selbst. (Siehe FwDV 7 Abschnitt 4 „Verantwortlichkeit und Aufgabenverteilung“
Durch regelmäßige Ausbildung, Übungen und Einsätze entsteht bei den Atemschutzgeräteträgern Routine und Sicherheit und dennoch ist es notwendig sich die erforderlichen Schritte vor Augen zu führen.
Auch wenn sich die Atemschutzgeräteträger die Lungenautomaten gegenseitig anlegen und es sich auch bewährt hat, den korrekten Sitz der PSA bei seinem Trupppartner zu kontrollieren, so muss der Atemschutzgeräteträger sein Flaschenventil dennoch selber öffnen.
Vor jedem Einsatz ist eine Einsatzkurzprüfung durchzuführen.
Die FwDV 7 sieht unter Abschnitt 6 „Aus- und Fortbildung“ darüber hinaus eine regelmäßige, mindestens jährlich zu wiederholende Ausbildungen und Unterweisungen vor. Ziel ist es, die Einsatzkräfte an die mit dem Tragen von Atemschutzgeräten verbundenen erschwerten Einsatzbedingungen zu gewöhnen, sich gemäß den Einsatzgrundsätzen richtig zu verhalten und die Geräte fehlerfrei handhaben können.
Hierfür sind Übungen anzusetzen, die Sicherheit im Umgang mit dem Gerät vermitteln, um auch in gefährlichen Situationen Ruhe und Besonnenheit zu bewahren. Bestandteil dieser Unterweisungen und Übungen ist auch die richtige Handhabung der Geräte.
Im vorliegenden Fall hat der Feuerwehrangehörige in der Hektik sicherlich einfach vergessen das Flaschenventil zu öffnen. Daher muss der Gerätecheck zu Beginn des Einsatzes sein. Es empfiehlt sich daher auch, kurz vor dem Anschließen kurz ein Blick auf das Druckmanometer. Dadurch erkennt man, ob die Flasche aufgedreht ist.
Dieses Fallbeispiel beruht auf anonymen Schilderungen. Hier gegebene Handlungsempfehlungen befreien nicht von der Pflicht zur Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften und des sicherheitstechnischen Regelwerks.