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FALL:

Sturz von Steckleiter

EREIGNIS

Bei der Brandbekämpfung eines Zimmerbrandes im 1. OG eines Mehrfamilienhauses stürzte ein Atemschutzgeräteträger, ausgerüstet mit Pressluftatmer sowie ungefüllter C-Schlauchleitung, von der Steckleiter, als er etwa die Hälfte der Leiterhöhe erreicht hatte. Der Atemschutzgeräteträger stürzte auf den Rücken, erlitt Prellungen an der Schulter, dem Rücken sowie dem Kopf. Der Pressluftatmer wurde durch den Aufprall so zerstört, dass eine Instandsetzung von der Atemschutzwerkstatt als auch vom Hersteller abgelehnt wurde.

FACHKOMMENTAR

Ein Grund für den Absturz von der Leiter wurde nicht genannt und ist nicht erkennbar. Aus anderen Unfällen lassen sich unterschiedliche Ursachen für den Absturz festhalten. Ein falsch gewählter Anstellwinkel der Leiter, ein nachgebender Untergrund oder anderweitige Gründe aus dem Einsatzverlauf heraus, wie plötzliche Wassergabe, schräges von der Leiter spritzen ohne weitere Sicherung, Zug am Schlauch oder weitere Ursachen. Beim Tragen von Atemschutzgeräten kommt das zusätzliche Gewicht auf dem Rücken und dadurch bedingt eine Verlagerung des Körperschwerpunktes hinzu. Steht dann die Leiter nicht im richtigen Winkel oder sackt die Leiter weg, kommt es schneller zum Sturz.

Zusätzliche Verletzungen werden dann durch den Pressluftatmer hinzugefügt.

Beim Aufstellen der Leiter ist daher immer auf den richtigen Anstellwinkel sowie einen festen Untergrund zu achten. Darüber hinaus muss auch das Besteigen der Leiter mit aufgesetztem Atemschutzgerät geübt werden. Diese Übungen sollten in geringer Höhe und zunächst mit Leinensicherung begonnen werden.

Dieses Fallbeispiel beruht auf anonymen Schilderungen. Hier gegebene Handlungsempfehlungen befreien nicht von der Pflicht zur Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften und des sicherheitstechnischen Regelwerks.

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