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FALL:

verdecktes Ausströmventil

EREIGNIS

Beim Durchlaufen der jährlichen Atemschutzübung in der Atemschutzstrecke, klagte ein Feuerwehrangehöriger über plötzlichen Schwindel, Kreislaufprobleme und Panik. Im fiel ein Abblasen der Maske an der Dichtungslippe auf.
Beim Anlegen der Atemschutzmaske sowie der Flammschutzhaube war die Haube über das Ausströmventil der Maske gezogen worden. Dadurch konnte die verbrauchte Luft nicht abströmen. Der Feuerwehrangehörige atmete seine eigene verbrauchte Luft wieder ein. Ebenso kam es zu einem Abströmen über die Maskendichtlippe.

FACHKOMMENTAR

Jeder Feuerwehrangehörige ist für den korrekten Sitz seiner Schutzausrüstung verantwortlich. Vor Beginn eines Einsatzes oder einer Übung muss der korrekte Sitz überprüft werden. Hierfür sollen sich die Feuerwehrangehörigen gegenseitig unterstützen. Gerade der korrekte Sitz der Flammschutzhaube kann nur durch eine zweite Person überprüft werden.

Dieses Fallbeispiel beruht auf anonymen Schilderungen. Hier gegebene Handlungsempfehlungen befreien nicht von der Pflicht zur Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften und des sicherheitstechnischen Regelwerks.

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