FALL:
Atemschutzgeräteträger eingebrochen
EREIGNIS
Während der Brandbekämpfung im Innenangriff in einem Wirtschaftsteil eines Bauernhofes brach der vorgehende Trupp durch einen Zwischenboden. Ein Absturz konnte nur durch das Abfangen an einem tragenden Holzbalken verhindert werden. Zur Zeit des Vorgehens herrschten dichter Rauch und Dunkelheit.
FACHKOMMENTAR
Einsätze der Feuerwehr finden in der Regel in Gebäuden statt, über die die Feuerwehr wenig bis gar keine Orts- und Detailkenntnisse hat. Für Gewerbe und Industrie gibt es Feuerwehrpläne, auf die die Feuerwehr unter Umständen zurückgreifen kann. Hier wären nicht begehbare Bereiche gekennzeichnet. Über die Mehrzahl der Gebäude verfügt die Feuerwehr jedoch über keine Kenntnisse.
Ein Unfall, wie er hier geschildert wurde, wird sich aufgrund der fehlenden Informationen über das Gebäude nie gänzlich verhindern lassen. Um dennoch die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls zu verringern und ein sicheres Tätig werden zu ermöglichen, muss der Einsatzleiter eine umfassende Erkundung durchführen. Der äußere Eindruck des Gebäudes z. B. kann hierbei schon Anhaltspunkte geben. Eine der besten Informationsquellen sind jedoch die Bewohner der Gebäude. Eine gezielte Befragung kann die notwendigen Informationen erbringen.
Neben der Erkundung/ Informationsbeschaffung kann auch das richtige Vorgehen die Gefahr eines Unfalls minimieren. Bestehen Zweifel oder Unwissenheit muss eine Erkundung Klarheit bringen. Ist das nicht möglich, kann versucht werden, durch abklopfen des Bodens Informationen zu bekommen (Welche Geräusche macht der Boden, Holz? Beton?).
Besteht Sichtbehinderung kann unter Umständen durch Schaffen von Entrauchungsöffnungen eine bessere Sicht geschaffen werden.
Beim Vorgehen ist die Gangart ‚Seitenkriechgang‘ anzuwenden. Auch wenn der Seitenkriechgang anstrengend ist, so kann er durch die Verlagerung des Gewichts weiter nach hinten verhindern, dass ein Atemschutzgeräteträger in ein Loch stürzt. Eventuelle Bruchkanten oder Löcher können bei geringer Sicht so mit dem Fuß ertastet werden.
Werden Löcher, Öffnungen oder unsichere Bereiche entdeckt, so müssen die nachfolgenden Trupps gewarnt werden.
Wie eingangs schon geschrieben, wird man aufgrund der fehlenden Orts- und Objektkenntnisse ähnliche Vorfälle nie ganz ausschließen können. Von daher sind Maßnahmen zur schnellen Rettung (Sicherheitstrupp, Bereitstellung RTW) notwendig.
Dieses Fallbeispiel beruht auf anonymen Schilderungen. Hier gegebene Handlungsempfehlungen befreien nicht von der Pflicht zur Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften und des sicherheitstechnischen Regelwerks.