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FALL:

Sägearbeiten auf Steckleiter

EREIGNIS

Im Rahmen einer Technischen Hilfeleistung nach einem Verkehrsunfall (PKW gegen Baum) mussten zur Gefahrenabwehr gebrochene/angebrochene Äste eines Baumes abgesägt werden, die über der Straße hingen. Bei der Tätigkeit stieg ein Feuerwehrangehöriger mit der Motorkettensäge auf ein Steckleiterteil, um einen dickeren Ast abzusägen. Hierbei kam es zeitweise zum Sägen auf Kopfhöhe. Beim Absägen des Astes schlug dieser gegen das Steckleiterteil. Sichernder sowie der Sägeführer wurden dadurch beinahe von dem abgesägten Ast getroffen bzw. von dem Steckleiterteil geworfen.

FACHKOMMENTAR

Sägearbeiten gehören zu den gefährlichsten Arbeiten im Feuerwehrdienst. Auch wenn die absoluten Unfallzahlen gering sind, so ist das Verletzungsmuster bei einem Unfall meist erheblich. Aus diesem Grund gibt es eine spezielle Ausrüstung sowie spezielle Lehrgänge für Motorkettensägenführer. Auch in der allgemeinen feuerwehrtechnischen Ausbildung wird explizit auf die Gefahren im Motorkettensägeneinsatz eingegangen.

In dem vorliegenden Fall sollte ein Ast, der durch einen Verkehrsunfall selbst zu einer Gefahr geworden ist, entfernt werden. Bevor man jedoch mit der Arbeit beginnt, müssen Vorüberlegungen sowie Vorarbeiten angestellt und erledigt werden.

Der Einsatzleiter muss eine Gefährdungsbeurteilung der Situation durchführen. Er muss die möglichen Gefahren erkennen, einschätzen und dann entscheiden, wer den Ast wie entfernt. Da es sich um eine sekundäre Lage handelt, stellt sich die Frage nach der zeitlichen Notwendigkeit. Wie schnell muss ich die Lage bearbeiten? Besteht nach einer ersten Absperrung des Bereichs keine weitere Gefahr, kann ich ruhig arbeiten oder sogar gegebenenfalls auch Fachkräfte wie z. B. Forstarbeiter oder andere Fachkräfte mit besonderer Ausrüstung und Ausbildung wie einer Kletterausbildung beauftragen.

Soll die Gefahr durch eigene Kräfte beseitigt werden, dürfen hierfür nur körperlich und fachlich geeignete Personen eingesetzt werden.

Darüber hinaus muss auch geeignetes Material zur Verfügung stehen, der Sägeführer ausgebildet sein sowie Schutzkleidung für Sägenden sowie Sichernden bereitgestellt werden. Wichtig ist, dass der Sägende einen sicheren Stand hat. Das gilt nicht nur für den Stand an sich, sondern auch für den Schutz vor herabfallenden Ästen. Besteht die Gefahr, dass Äste auf den Sägeführer oder den Sichernden fallen können, müssen Maßnahmen wie z. B. das Sichern des Astes mittels Arbeitsleinen erfolgen.

Zusätzlich ist im Vorfeld zu klären, ob es überhaupt notwendig ist, eine Motorsäge einzusetzen. Eine Handsäge tut es gelegentlich auch.

Im Bereich der Arbeiten dürfen sich während der Sägearbeiten nur die Personen aufhalten, die für die Aufgabe notwendig sind. Auch der Sichernde oder Astabnehmer müssen über die notwendige persönliche Schutzausrüstung verfügen. Teilweise ist hier auch Schnittschutz im Oberkörperbereich notwendig. Auch der Gehörschutz ist nicht zu vergessen.

Beim Sägen gehört neben der geeigneten Schnitttechnik auch die Beachtung der Spannung des Holzes.

Dieses Fallbeispiel beruht auf anonymen Schilderungen. Hier gegebene Handlungsempfehlungen befreien nicht von der Pflicht zur Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften und des sicherheitstechnischen Regelwerks.

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