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FALL:

Astabbruch bei TH

EREIGNIS

Während eines Unwettereinsatzes drohte ein größerer Ast auf die Straße zu fallen. Im Laufe der Erkundung brach ein weiterer großer Ast ab und fiel auf die Straße. Er verfehlte zwei Feuerwehrangehörige um wenige Zentimeter. Einer der beiden konnte sich gerade eben durch einen Schritt zur Seite retten.

Als Reaktion wurden zunächst der Bereich weiträumig abgesperrt und dann mittels Drehleiter und größter Vorsicht weitere Absturzgefährdete Äste entfernt.

FACHKOMMENTAR

Während Sturmeinsätzen aber auch bei regulären Sägearbeiten oder in der Ausbildung kann es vorkommen, dass Äste oder Totholz herabfallen. Sturmeinsätze zählen daher mit zu den gefährlichsten Tätigkeiten im Einsatzdienst. Hinzu kommt bei Sturm, dass nicht nur weitere Äste sondern sogar ganze Bäume im Einsatz- und Arbeitsbereich umfallen können. Die zu erwartenden Verletzungen sind hier erheblich bis tödlich.

Zunächst muss sich bei einem Sturmeinsatz immer die Frage gestellt werden ob es notwendig ist, direkt mit Sägearbeiten tätig zu werden. Das ist sicherlich nur bei z. B. stark frequentierten Verkehrswegen der Fall oder wenn ein Baum auf Gebäude oder andere Sachwerte zu fallen droht. In allen anderen Fällen muss geprüft werden, ob eine Absperrung ausreichend ist und die Fällung oder Gefahrenbeseitigung später bei besserem Wetter und ggf. von Fachfirmen durchgeführt werden kann.

Ist eine Fällung oder Gefahrenbeseitigung notwendig, ist zunächst eine umfassende Erkundung durchzuführen. Diese darf sich nicht nur auf den betroffenen Baum beziehen, sondern muss sich auch auf die Umgebung erstrecken. Nach der Erkundung dürfen sich nur Sägenführer im absturzgefährdeten Bereich aufhalten, die körperlichund fachlich hierfür geeignet sowie in die Gefährdungen eingewiesen sind und die komplette PSA tragen. Der Absperrbereich ist großzügig auszulegen: Bei einer Fällung mindestens die doppelte Baumlänge. Eine Rückweiche für den Sägenführer ist freizuhalten und gegebenenfalls vorher zu räumen.

Ein abseits stehender Sicherungsposten ist ratsam. Dieser kann eventuell durch Zuruf den Sägenführer warnen.

Wird von der Drehleiter aus gearbeitet, dürfen sich keine Personen im Abwurfbereich aufhalten.

Dieses Fallbeispiel beruht auf anonymen Schilderungen. Hier gegebene Handlungsempfehlungen befreien nicht von der Pflicht zur Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften und des sicherheitstechnischen Regelwerks.

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