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FALL:

Kupplungsschlüssel fällt von Fahrzeugdach

EREIGNIS

Während einer Brandbekämpfungsübung würde auf einem HLF10 der Dachmonitor in Stellung gebracht und verwendet. Die Übung verlief zunächst reibungslos. Als am Ende der Übung alle Gerätschaften wieder auf den Fahrzeugen verstaut werden sollten, zogen sich einige Feuerwehrangehörigen Teile ihrer Schutzausrüstung wie Jacken und Handschuhe aus und setzten die Helme ab. Einige Feuerwehrangehörige hielten sich unmittelbar neben dem HLF10 auf. Als der Bediener des Dachmonitors diesen zurückbauen wollte, öffnete er den Deckel einer Dachbox. Er bemerkte nicht den auf der Box liegenden Kupplungsschlüssel, welcher daraufhin herunterfiel. Der Kupplungsschlüssel fiel ca. 3,5 Meter herab und landete dicht neben den sich am Fahrzeug aufhaltenden Feuerwehrangehörigen. Glücklicherweise hatten die sich direkt am Fahrzeug befindlichen Kameraden noch einen Helm auf.

In der Nachbesprechung wurde auf das Ereignis eingegangen. Einen Kupplungsschlüssel aus über 3 Metern Höhe auf den Kopf zu bekommen hätte schwere Folgen haben können.

FACHKOMMENTAR

Auch während Aufräum- und Abbauarbeiten bestehen Unfallgefährdungen. Von daher ist auch hier die komplette PSA zu tragen. Werden Gerätschaften zwischenzeitlich oder gar nicht mehr benötigt, so empfiehlt es sich, diese wieder an ihrem angestammten Ort zu verstauen. Zum einen dient das der Ordnung und Sauberkeit der Einsatzstelle und zum anderen findet man die Gegenstände schnell wieder, wenn sie benötigt werden. Eventuell biete es sich an, in der Nähe des Standplatzes des Dachmonitors eine Halterung für einen Kupplungsschlüssel vorzusehen, damit der Schlüssel möglichst nicht woanders gelagert wird.

Dieses Fallbeispiel beruht auf anonymen Schilderungen. Hier gegebene Handlungsempfehlungen befreien nicht von der Pflicht zur Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften und des sicherheitstechnischen Regelwerks.

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