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FALL:

Abgasschlauch schlägt um sich

EREIGNIS

Für dieselbetriebene Feuerwehrfahrzeuge einer Feuerwehr mit zwei Einstellplätzen wurde eine Abgasabsauganlage installiert. An dem ersten Fahrzeug, wo der Auspuff vorne hinter der Stoßstange abgebracht ist, wurde für die Abgasabsaugung ein mobiles Stativ installiert, an dem die Abgastülle für den Abgasschlauch festgeschraubt ist. Dem Fahrer ist es nur möglich einzusteigen, wenn das Stativ entfernt wird. Es findet sich meist niemand, der das Stativ nach dem Einsteigen des Fahrers wieder in die richtige Position schiebt, damit nach dem Starten des Motors die Abgase abgesaugt werden können. Die Folge ist, dass das Abgas in die Fahrzeughalle geblasen wird.
Am zweiten Fahrzeug befindet sich der Auspuff vor der Hinterachse. Der Absaugschlauch wird mittels Klemme (diese darf auch nur in eine bestimmte Richtung zeigen, sonst löst diese sich nicht, bzw. unkontrolliert und verkeilt sich unter dem Fahrzeug) am Auspuff befestigt. Der Abgasschlauch wird nach oben in die Hallendecke geführt. An diesem Abgasschlauch befindet sich ein Rückholmechanismus, der den Schlauch bei der Abfahrt, wenn sich die Klemme gelöst hat, zurück halten soll. Diese Konstruktion führt regelmäßig beim Herausfahren des Fahrzeuges dazu, dass der Schlauch zwar vom Auspuff getrennt wird, aber unkontrolliert zurückschlägt. In der Folge gibt es mittlerweile eine leicht verletzte Person (dank schneller Reaktion; sonst wäre der Schlauch dem Kameraden ins Gesicht geschlagen).

FACHKOMMENTAR

Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass es richtig und notwendig ist, Abgasabsaugungen zur Erfassung der krebserzeugenden Dieselabgase in den Fahrzeughallen der Feuerwehrhäuser zu installieren.

Diese Abgasabsaugungen dürfen aber keine Gefährdungen für Feuerwehrangehörige bilden und müssen den Einsatzbedingungen bei der Feuerwehr Rechnung tragend ohne aufwändige Betreuung funktionieren.
Zur Vermeidung von Unfällen sollen Abgasschläuche möglichst aus dem Deckenbereich der Fahrzeughalle kommend dicht an den Fahrzeugen zum Auspuff geführt werden und dann möglichst bis zum Tor mitlaufen und dort automatisch ausklinken.
Damit wird die erforderliche Verkehrswegbreite neben den Fahrzeugen wenig reduziert, der Schlauch nach dem Abreißen am Tor nicht zum Querpendeln gebracht und auch ein Zurückschnellen des Schlauches in Richtung Fahrzeughalle vermieden.

Bei bestehenden Abgasabsaugungen, die o. g. Gefährdungen aufweisen, ist bis zur baulichen Abstellung des Mangels durch geeignete Verhaltensanforderungen und eine entsprechende Unterweisung übergangsweise Abhilfe zu schaffen.

Dieses Fallbeispiel beruht auf anonymen Schilderungen. Hier gegebene Handlungsempfehlungen befreien nicht von der Pflicht zur Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften und des sicherheitstechnischen Regelwerks.

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