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FALL:

Gebrochener Einreißhaken

EREIGNIS

Einen Tag nach einem Gebäudebrand wurden zum Aufspüren von Glutnestern Einreißhaken benötigt. Da mehrere Einreißhaken zum Einsatz kommen sollten, wurden neben den auf den Fahrzeugen verlasteten Einreißhaken auch noch die Reserven aus dem Regal im Feuerwehrhaus mitgenommen. Bei einem dieser Reserve-Einreißhaken brach beim Arbeiten über Kopf der Stiel, so dass der Stielrest mit dem stählernen Haken zu Boden fiel.

FACHKOMMENTAR

Feuerwehrgeräte und –ausrüstungen müssen jederzeit einsatzbereit sein. Da eine eingehende Prüfung vor der jeweiligen Inbetriebnahme aber bei der Feuerwehr häufig nicht möglich ist, müssen die Geräte und Ausrüstungen der Feuerwehr in regelmäßigen Abständen geprüft werden. Dies bezieht sich aber nicht nur auf die Geräte und Ausrüstungen, die auf den Fahrzeugen verlastet sind, sondern auf alle Geräte und Ausrüstungen, die gegebenenfalls im Einsatz oder bei Übungen verwendet werden. Daher müssen auch Reservegeräte und –ausrüstungen oder zusätzliche Geräte, die im Feuerwehrhaus gelagert werden, regelmäßig geprüft werden. Geräte und Ausrüstungen, die nicht mehr für den Einsatz- und Übungsbetrieb verwendet werden sollen, sind mindestens unverwechselbar zu kennzeichnen, besser sogar aus dem Feuerwehrhaus zu entfernen.

Dieses Fallbeispiel beruht auf anonymen Schilderungen. Hier gegebene Handlungsempfehlungen befreien nicht von der Pflicht zur Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften und des sicherheitstechnischen Regelwerks.

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