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FALL:

Unsachgemäße Reparatur

EREIGNIS

Bei einem Beleuchtungsstativ wurde eine Flügelschraube durch eine handelsübliche Schraube ersetzt. Dadurch wurde die Teleskopstange bei einem Einsatz nicht richtig arretiert werden und beim Versetzen des Stativs löste die die Teleskopstange und fuhr mit hoher Geschwindigkeit ein.

FACHKOMMENTAR

Dadurch, dass die ursprünglich vorhandene Flügelschraube durch eine handelsübliche Schraube ersetzt wurde, war es nicht mehr möglich die Teleskopstange ohne Hilfsmittel sicher zu arretieren. Damit war die Sicherheit nicht mehr gegeben und die Reparatur muss als unsachgemäß eingestuft werden. Sind die erforderlichen Ersatzteile nicht zur Hand, muss das betreffende Gerät außer Dienst genommen werden, bis eine sachgemäße Reparatur möglich ist.

Dieses Fallbeispiel beruht auf anonymen Schilderungen. Hier gegebene Handlungsempfehlungen befreien nicht von der Pflicht zur Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften und des sicherheitstechnischen Regelwerks.

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