top of page

FALL:

Fehlerhaft reparierte Kabeltrommel

EREIGNIS

Bei der Vornahme eines Leitungsrollers (Kabeltrommel) erlitt ein Feuerwehrangehöriger einen Stromschlag, der ohne große Folgen blieb. Der Leitungsroller war während der Vornahme bereits am Stromerzeuger angeschlossen. Fälschlicherweise verfügte der Leitungsroller über 2 Stecker (keine Kupplung). An den freien, unter Spannung stehenden Kontakten erlitt der FA den Stromschlag.

FACHKOMMENTAR

Im Feuerwehrdienst dürfen nur Geräte verwendet werden, mit denen ein sicheres Tätigwerden gewährleistet ist. Kommt es zu Schäden oder Mängeln an diesen Geräten, sind sie unverzüglich der Benutzung zu entziehen und dann sach- und fachgerecht instandzusetzen. Es dürfen nur solche elektrischen Betriebsmittel [nbsp]eingesetzt werden, die für die zu erwartenden Einsatzbedingungen ausgelegt sind.

Darüber hinaus dürfen keine unsachgemäßen Veränderungen an elektrischen Betriebsmitteln vorgenommen werden. Im Feuerwehrdienst dürfen nur Leitungsroller oder Verlängerungsleitungen mit Stecker und Steckdose verwendet werden.

Umbauten sowie Prüfungen dürfen nur von Personen durchführt werden, die im Bereich des instandzusetzenden Geräts Erfahrungen und Kenntnisse aufgrund ihrer Ausbildung, sowie beruflichen und zeitnahen Tätigkeit haben. Für Elektrogeräte sind das in der Regel Elektrofachkräfte. Aber auch diese müssen unter Umständen für spezielle Geräte zusätzlich ausgebildet sein.

Nach einer Instandsetzung sowie in regelmäßig wiederkehrenden Abständen muss das Gerät einer Sicht- und Funktionsprüfung unterzogen werden. Auch spätestens bei der wiederkehrenden Prüfung hätte man das fehlerhafte beschaffene Gerät entdecken müssen.

Bei einem Elektrounfall ist zusätzlich immer an den Eigenschutz zu denken, d.h. die Stromquelle ist abzuschalten und bei Hochspannungsunfällen ist zusätzlich die Spannungsfreiheit durch Fachpersonal zu überprüfen. Da es bei einem Stromunfall grundsätzlich zu Herzrythmusstörungen kommen kann, ist der Rettungsdienst hinzuzuziehen und ggf. eine Überwachung im Krankenhaus erforderlich.

[nbsp]

[nbsp]

Dieses Fallbeispiel beruht auf anonymen Schilderungen. Hier gegebene Handlungsempfehlungen befreien nicht von der Pflicht zur Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften und des sicherheitstechnischen Regelwerks.

bottom of page