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FALL:

vom Fahrzeug gefallene Steckleiter

EREIGNIS

Während einer Ausbildungsfahrt innerorts klappte die automatische Leiterentnahmehilfe eines Löschfahrzeugs nach hinten, die auf der Entnahmehilfe gelagerte Steckleiter blieb an einer Straßenüberführung hängen und stürzte in Teilen auf Straße und Gehweg. Der zeitliche Ablauf zwischen dem Aufstellen der Leiter und der Kollision betrug wenige Sekunden. Auf dem Gehweg und der Straße befanden sich keine Personen oder Fahrzeuge.

FACHKOMMENTAR

Feuerwehrfahrzeuge sind durch den Fahrzeugführer bzw. Maschinisten vor Fahrtantritt u. a. auf die Wirksamkeit der Betätigungs- und Sicherungseinrichtungen zu prüfen. Der Zustand des Fahrzeuges ist außerdem auf augenscheinliche Mängel während der Nutzung zu beobachten (§ 36 UVV „Fahrzeuge“).

Ein Feuerwehrfahrzeug ist vor Fahrtantritt bzw. im Zusammenhang mit der Herstellung der Einsatzbereitschaft einer regelmäßigen Prüfung zu unterziehen.

Eine Dokumentation im Fahrtenbuch, z. B. mit dem Hinweis „Fahrzeug nach Prüfung ohne sichtbare Mängel“, ist zu empfehlen.

Um solche Ereignisse in Zukunft zu vermeiden, ist im konkreten Fall durch den Maschinisten zu prüfen, ob die für die Sicherung der Steckleiter vorhandene Entnahmehilfe komplett eingerastet bzw. arretiert ist.

Eine Nachrüstung des Fahrzeuges mit einer zusätzlichen optischen und akustischen Warneinrichtung ist in jedem Fall als Abfahrkontrolle als zusätzliche Sicherungsmaßnahme und von Vorteil. Das entbindet jedoch den Maschinisten nicht von seiner Pflicht der Prüfung und Sicherung der Ladung.

Dieses Fallbeispiel beruht auf anonymen Schilderungen. Hier gegebene Handlungsempfehlungen befreien nicht von der Pflicht zur Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften und des sicherheitstechnischen Regelwerks.

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