FALL:
Übersehene Gasversorgung
EREIGNIS
Nach der Alarmierung (Vollalarm/Feuer) rückte die Freiwillige Feuerwehr mit zwei Fahrzeugen, LF8/6 und TLF16/25, an. Ein Wäschetrockner sollte im Keller eines Mehrfamilienhauses brennen. Der Keller ist auf der Rückseite des Gebäudes ebenerdig zu erreichen. Bei Eintreffen der Feuerwehr steht ein Bewohner an der Außentür, gleichzeitig Rauchgrenze, und versucht mit einem Gartenschlauch zu löschen. Der Angriffstrupp geht, nachdem er von dem Bewohner über den Standort des Wäschetrockners informiert wurde, sogleich unter PA zum Innenangriff vor. Der Kellerraum war stark verraucht. Es stand kein Rettungstrupp bereit, der Raum sei ja nur klein. Beim Eintauchen in den Rauch nimmt der Truppführer aus dem Augenwinkel einen Flüssiggastank im Garten war. Der Brandherd war schnell gefunden, ca. 3 Meter von der Außentür entfernt, und mit wenigen Spühstößen soweit abgelöscht, dass die Rauchentwicklung geringer wurde. Der Trockner stand nicht im Vollbrand, war aber schon beträchtlich herunter geschmort. Der Angriffstrupp beförderte den Trockner ins Freie, wo er von anderen Einsatzkräften abgelöscht wurde. Nach Rückkehr des Angriffstrupps in den Keller stellten beide mit Entsetzen fest, dass sich direkt oberhalb des Trockners mehrere Gaszähler befanden. Desweiteren lagerten in ca. 1,5 Meter Entfernung zum Brandherd, hinter einer Wandecke zwei Propangasflaschen. Den Flüssiggastank hat der Einsatzleiter bei der Erkundung zwar bemerkt, es dauerte aber wohl eine Zeit, bis er von der Hausversorgung abgeklemmt werden konnte. Zu diesem Zeitpunkt befand sich der Angriffstrupp schon im Gebäude.
Als der Angriffstrupp die Gaszähler sah, erkundigte er sich über Funk, ob das Gas abgeschaltet sei. Zu diesem Zeitpunkt war das Gas bereits abgeschaltet. Alle Beteiligten, vor allem der Angriffstrupp waren sich einig: Da haben wir ja nochmal Glück gehabt.
FACHKOMMENTAR
Der Einsatzleiter hätte den Angriffstrupp ohne abgeschaltete Gasversorgung nicht in den Keller lassen dürfen. Er hätte sich zuvor über die Position des Gasanschlusses im Keller informieren müssen. Bewohner waren ja anwesend. Ferner hätte er sich über sonstiges Gefahrgut erkundigen müssen, welches in dem Keller lagert. Ein Innenangriff unter PA ohne Rettungstrupp ist in dieser Situation ein nicht akzeptables Risiko, auch wenn die Räumlichkeiten übersichtlich sind. Die Rauchentwicklung war ja doch so stark, dass der Angriffstrupp schon einen halben Meter hinter der Außentür nicht mehr sichtbar war und eine akute Menschenrettung nicht ersichtlich.
Dieses Fallbeispiel beruht auf anonymen Schilderungen. Hier gegebene Handlungsempfehlungen befreien nicht von der Pflicht zur Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften und des sicherheitstechnischen Regelwerks.