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FALL:

Sich kreuzende Verkehrswege auf dem Feuerwehrgelände

EREIGNIS

Ein nachts zum Einsatz alarmierter Feuerwehrangehöriger bog mit seinem Pkw auf das Feuerwehrgelände ein. Dort führt sein Weg zu den Parkplätzen vor dem Feuerwehrgebäude entlang. Er kreuzt dabei den Fußweg der aus ihren Pkw‘s ausgestiegenen Feuerwehrleute vom Parkplatz zum Feuerwehrhaus. Und gerade in dem Augenblick, als der Feuerwehrangehörige auf einen hinten liegenden Parkplatz zufuhr, eilte plötzlich ein anderer Feuerwehrangehöriger hinter einem abgestellten Fahrzeug hervor und lief quer über die Fahrbahn. Beide konnten nicht mehr Stoppen. Glücklicherweise konnte der Kamerad schräg über die Motorhaube des ankommenden Pkw‘s springen, um so schlimmeres zu vermeiden. Es wären für den Pkw-Fahrer nur noch 2-3 Meter zu fahren gewesen. Diese hätten aber für einen schweren Unfall gereicht.

FACHKOMMENTAR

Sowohl die Fahrwege der ankommenden Pkw’s und der ausrückenden Feuerwehrfahrzeuge als auch die Fußwege der zum Alarmeingang eilenden Feuerwehrangehörigen müssen untereinander kreuzungsfrei verlaufen, um Kollisionen zu vermeiden. Dazu müssen alle baulichen Möglichkeiten der Gestaltung des Außengeländes der Feuerwehr ausgeschöpft werden. Erforderlichenfalls sind darüber hinaus auch organisatorische Regelungen zu treffen. Diese werden aber möglicher Weise unter den Bedingungen des Einsatzfalles kaum umsetzbar sein und sollten deshalb Ausnahmen bleiben.

Dieses Fallbeispiel beruht auf anonymen Schilderungen. Hier gegebene Handlungsempfehlungen befreien nicht von der Pflicht zur Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften und des sicherheitstechnischen Regelwerks.

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