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FALL:

Schneeräumen vor dem Feuerwehrhaus

EREIGNIS

Nach dem wetterbedingten Umschwung bildete sich Blitzeis auf den Zufahrten/ -wegen und Parkflächen des Gerätehauses. Dem Hinweis des Ortswehrführers an die zuständigen Stellen, dass die Flächen rund um die Wache möglichst zeitnah gestreut werden sollten, wurde nicht nachgekommen. Vielmehr wurde er "abgetröstet", dass es für den Winterdienst vorerst wichtigere Stellen in der Stadt gäbe, die es zu räumen gilt. Die FW-Gerätehäuser würden in letzter Instanz beräumt werden. Nach einem Alarm am Morgen kam es wie es kommen sollte. Die Kameraden schlitterten auf den Hof und einige stürzten auf dem Weg zum Wacheingang. Keiner verletzte sich ernsthaft.

Als Reaktion wurde durch die Kameraden in Eigenregie gestreut. Die zuständigen Stellen hatten keine Kapazitäten und zeigten Unverständnis für die Beschwerde.

FACHKOMMENTAR

Entsprechend seiner Fürsorgepflicht für die Feuerwehrangehörigen ist der Aufgabenträger Brandschutz für die Beräumung der Außenanlagen des Feuerwehrhauses von Schnee und Eis verantwortlich. Er hat dafür zu sorgen, dass die Außenanlagen der Feuerwehrhäuser dem Nutzungszweck angepasst jederzeit sicher begehbar sind. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass Feuerwehrangehörige nach ihrer Alarmierung unter Stress zum Feuerwehrhaus anrücken. Sie wollen und sollen schnell helfen und sind möglicher Weise noch in Gedanken an die letzten Einsätze oder haben entsprechende Erwartungen an den bevorstehenden. Deshalb werden sich Feuerwehrangehörige im Einsatzfall nicht „ruhigen Schrittes“ zum Alarmeingang bewegen. Die ehrenamtliche Tätigkeit der Feuerwehrangehörigen soll auch nicht mit weiteren Aufgaben des Trägers Brandschutzes durch Schneeräumen in Eigenregie zusätzlich belastet werden. Daher ist hier der vom Aufgabenträger zu organisierende uneingeschränkte Winterdienst besonders dringlich.

Dieses Fallbeispiel beruht auf anonymen Schilderungen. Hier gegebene Handlungsempfehlungen befreien nicht von der Pflicht zur Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften und des sicherheitstechnischen Regelwerks.

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