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FALL:

Auf Fahrzeugdach bei langsamer Fahrt

EREIGNIS

Im Verlauf einer Ölspurbeseitigung kletterte ein Feuerwehrangehöriger von hinten auf das Dach eines Löschfahrzeuges, während dieses mit Schrittgeschwindigkeit vorwärts fuhr. Nachdem er einen Besen vom Dach geholt hatte, stieg er die Aufstiegsleiter herunter und sprang das letzte Stück runter auf die Fahrbahn. Das Fahrzeug fuhr immer noch langsam vorwärts.

FACHKOMMENTAR

In Absprache mit dem Fahrzeugführer hätte das Löschfahrzeug für den Zeitraum angehalten werden müssen, damit der Feuerwehrangehörige den Besen vom Dach des Löschfahrzeuges sicher holen kann. Die Mitnahme von Personen auf Dächern von Feuerwehrfahrzeugen ist nach § 21 Abs. 2 der StVO verboten, wenn nicht dafür vorgesehene Plätze eigens dazu hergerichtet sind.

Der Maschinist (Fahrzeugführer) darf erst anfahren bzw. fahren, nachdem er sich davon überzeugt hat, dass alle Ladetätigkeiten beendet sind und sich keine für die Mitfahrt nicht bestimmte Personen und Ladegeräte auf dem Dach des Fahrzeuges befinden.

Desweiteren ist auch das Auf- und Abspringen während der Fahrt untersagt.

Dieses Fallbeispiel beruht auf anonymen Schilderungen. Hier gegebene Handlungsempfehlungen befreien nicht von der Pflicht zur Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften und des sicherheitstechnischen Regelwerks.

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