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FALL:

Sitzplätze noch nicht richtig eingenommen

EREIGNIS

Bei Ausrücken einer Feuerwehr zum Einsatz fuhr der Maschinist mit seinem Feuerwehrfahrzeug an. Obwohl zu diesem Zeitpunkt zwar alle Feuerwehrangehörigen schon im Fahrzeug waren, hatten sie noch nicht ihre Sitzplätze im Mannschaftsraum richtig eingenommen.

FACHKOMMENTAR

Der Maschinist hätte die ordnungsgemäße Einnahme der Sitzplätze, evtl. durch Rückfrage, kontrollieren müssen. Die Unfallstatistik der Feuerwehr-Unfallkassen zeigt, dass es bereits zu folgenschweren Unfällen gekommen ist, weil Feuerwehrangehörige während der Fahrt nicht angeschnallt waren. Auch bei Feuerwehrfahrzeugen gelten die Forderungen der StVO und der UVV „Fahrzeuge“ (GUV-V D29) welche besagen, dass der Fahrzeugführer erst anfahren darf, nachdem er sich davon überzeugt hat, dass alle Beifahrer und Mitfahrer die vorgesehenen Plätze eingenommen haben und die vorgeschriebenen Sicherheitsgurte während der Fahrt angelegt sind.

Dieses Fallbeispiel beruht auf anonymen Schilderungen. Hier gegebene Handlungsempfehlungen befreien nicht von der Pflicht zur Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften und des sicherheitstechnischen Regelwerks.

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