FALL:
Unzureichende Absicherung der Einsatzstelle
EREIGNIS
Eine Wehr wurde zu einer Rauchentwicklung in einem sich im Rohbau befindlichen Haus alarmiert. Mehrere Feuerwehrfahrzeuge wurden vor dem Gebäude auf einem innerstädtischen Teil einer Bundesstraße auf der rechten Fahrspur aufgestellt. Die Straße hat an dieser Stelle 4 Fahrspuren, je zwei in jede Richtung mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h. Ebenfalls an der Einsatzstelle waren bereits zwei Polizeistreifen vorhanden. (Je eine an jedem Ende der Einsatzstelle).
Zwei Feuerwehrangehörige setzten am Hydrant das Standrohr, welcher sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite auf einem an die Straße grenzenden Radweg befand und verlegten die B-Leitung über die Straße zum Fahrzeug. Dann gaben sie Wasser am Hydranten. Ein Kamerad drehte sich dann um, um zurück zum Fahrzeug zu laufen. In diesem Moment bemerkte er ein schnell fahrendes Auto (vielleicht auch nur 30 km/h), welches von links kam. Er zog instinktiv den Bauch etwas zurück und verfehlte den Außenspiegel so nur leicht. Daher kam es zu keiner Kollision. Das Auto holperte über die jetzt bereits pralle B-Leitung und fuhr weiter.
FACHKOMMENTAR
Hier lässt sich demonstrieren, wie auf eine vorhandene Gefährdung eingegangen werden muss:
1.[nbsp][nbsp][nbsp] Prüfen, ob die Gefahr „öffentlicher Straßenverkehr“ vermeidbar ist. Das bedeutet hier: Sperrung beider Richtungsfahrbahnen, also der gesamten Straße.
2.[nbsp][nbsp][nbsp] Wenn dies nicht möglich oder nicht verhältnismäßig ist, prüfen, ob sich die Gefahr umgehen lässt. Dazu ist nach Wasserentnahmestellen zu suchen, die nicht auf der anderen Straßenseite liegen.
3.[nbsp][nbsp][nbsp] Sind beide Möglichkeiten nicht durchführbar, sind Massnahmen zum richtigen Umgang mit der Gefahr zu ergreifen.
Die (noch unerfahrenen) Feuerwehrleute hatten sich offenbar darauf verlassen, dass die Polizei die Straße gesperrt hat (Gefahr beseitigt).
Daher wurde auch keine Suche nach einer anderen Wasserentnahmestelle vorgenommen. So sollte in Abhängigkeit der örtlichen Möglichkeiten die Überlegung in Erwägung gezogen werden, eine andere ungefährlichere Wasserentnahmestelle auf der Straßenseite des brennenden Objekts zu suchen. Vielleicht lässt sich die Situation mit drei Schlauchlängen mehr deutlich entschärfen?
Wichtig ist, dass vor Beginn der eigentlichen Arbeiten zur Brandbekämpfung die Feuerwehr die Einsatzstelle gegen den fließenden Straßenverkehr sichert. Dazu gehört im vorliegenden Fall zumindest die Sperrung der Straßenseite, auf der die Einsatzfahrzeuge stehen.
Lässt sich keine andere Wasserentnahmestelle finden und ist eine Sperrung der anderen Straßenseite nicht verhältnismäßig, sind eine Geschwindigkeitsbegrenzung verbunden mit der Verlegung von Überfahrbrücken für Schläuche auf der gegenüberliegenden Straßenseite mögliche Alternativen.
Auch das Tragen von Warnwesten kann im ungesicherten Verkehrsraum erforderlich sein, wenn die Bestreifung der Einsatzkleidung nicht ausreicht.
Darüber hinaus ist natürlich stets auch eigenes umsichtiges Verhalten aller Feuerwehrleute selbst gefragt.
Dieses Fallbeispiel beruht auf anonymen Schilderungen. Hier gegebene Handlungsempfehlungen befreien nicht von der Pflicht zur Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften und des sicherheitstechnischen Regelwerks.