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FALL:

Realeinsatz für Übung gehalten

EREIGNIS

Einsatzmeldung aus einem mittelständischen Industrieunternehmen: „Austritt von Dämpfen aus einer Mischanlage“. Bei der Ankunft an dem Objekt konnten augenscheinlich keine[nbsp] Feststellungen getroffen werden und auch eine Rücksprache des Einsatzleiters mit den vor Ort tätigen Beschäftigten ergab keine konkrete Einsatzlage. Daraufhin wurden zwei Trupps unter Atemschutz zur Erkundung einer möglichen Brandursache in die Einsatzstelle geschickt. Auch die Erkundung ergab keine eindeutige Lage. Für die Einsatzkräfte war eine Gefahr nicht direkt erkennbar. In dem Betrieb wurde weiter produziert. In direkter Nähe der Einsatzstelle sowie in angrenzenden Bereichen herrschte ein reger Gabelstaplerverkehr.

Die vorgehenden Trupps beugten sich über die vermutlich defekte Mischanlage und schauten in eine Öffnung der Anlage. Später nahmen sie in der Nähe des Objektes Ihre Atemschutzmasken ab und tranken etwas Wasser. Die Feuerwehrangehörigen, die sich mit Wasser erfrischt hatten, klagten über ein Kribbeln und wurden sofort von einer Rettungswagenbesatzung betreut. Es wurde bei den Feuerwehrangehörigen eine leichte Hautreizung festgestellt und sie wurden zur Kontrolle ins Krankenhaus gebracht. Dort wurden keinerlei weitere Feststellungen getroffen, da die Hautreizung nachgelassen hatte.

Ergänzende Angaben

Die vorgehenden Trupps waren nicht über die Kenntnisse der Einsatzleitung und die genaue Gefahrenlage informiert. Ebenso wenig haben sie mitbekommen, dass bereits eine Gefahrguteinheit alarmiert war und später weitere Messungen unter CSA durchführen sollte. Im Bereich der Mischanlage wurde eine erhöhte Konzentration von Salzsäure (HCL) gemessen. Erst danach wurde in dem Bereich die Produktion gestoppt und die komplette Halle geräumt.

FACHKOMMENTAR

Dieser glimpfliche Verlauf des Einsatzgeschehens macht deutlich, wie wichtig die Kommunikation zwischen dem Einsatzleiter und den eingesetzten Einsatzkräften vor Ort ist. Trupps, die zur Erkundung in ein Objekt gehen und nichts feststellen beginnen unter Umständen aufgrund eigener Erkenntnisse und Einschätzung der Lage Ihre Handlungsweise und Schutzmaßnahmen selbst festzulegen. In diesem Falle war man davon ausgegangen, dass es sich nur um eine Übung handele und keine Gefahr besteht. Die Kräfte wurden durch den offensichtlich ungestört weiter laufenden Betrieb in Ihrer Annahme bestärkt.

Durch Rückfragen hätten die Einsatzkräfte wichtige Informationen erhalten können. Durch eine gezielte Schilderung der Gefahrenlage durch Führungskräfte und der weiteren getroffenen bzw. geplanten Maßnahmen hätten die Einsatzkräfte die Situation wahrscheinlich realistischer eingeschätzt.

Natürlich gibt es immer Phasen in Einsatzsituationen, in denen eine extreme Anspannung herrscht und es nicht möglich ist Informationen an alle Einsatzkräfte weiter zu geben. Genauso wichtig ist es für alle Einsatzkräfte nicht aufgrund einer eigenen Einschätzung eigenmächtig zu handeln. Daher sollten einige Grundsätze beachtet werden:

·[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp] Einsatzkräfte nach Möglichkeit in Pools bündeln

·[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp] Dort Informationen an die Kräfte über die Einsatzsituation geben

·[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp] Poolstellen außerhalb des Gefahrenbereiches, auch mögliche Verpflegung, Getränke

·[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp] Keine eigenmächtigen Handlungen einzelner Kräfte

·[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp] Tätigkeiten nur nach Weisung / Befehl durch Einheitsführer

Dieses Fallbeispiel beruht auf anonymen Schilderungen. Hier gegebene Handlungsempfehlungen befreien nicht von der Pflicht zur Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften und des sicherheitstechnischen Regelwerks.

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