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FALL:

Fussabtreter als Stolperfalle

EREIGNIS

Um seinen Umkleideschrank zu erreichen, musste ein Feuerwehrangehöriger an einen anderen Kameraden vorbeigehen, welcher sich dort bereits umzog. Zur Vermeidung von kalten Füßen beim Umziehen, hatte dieser vor seinem Schrank einen Fußabtreter gelegt über welchen der ankommende Kamerad stolperte.

FACHKOMMENTAR

Nicht rutschfeste Abtreter und Läufer stellen immer Gefahrstellen dar, da sie einerseits wegrutschen können und andererseits durch eventuell hochstehende Ecken oder Kanten die Gefahr des Hängenbleibens und Stolperns in sich bergen.

Fußböden müssen sicher begehbar und dazu rutschhemmend sein und dürfen keine Stolperstellen aufweisen. So müssen auch Läufer und Abtreter rutschsicher sein und dürfen keine Stolperstellen bilden. Andernfalls sind sie durch rutschsichere Ausführungen zu ersetzen bzw. zu entfernen.

Auch Lattenroste vor Umkleideschränken bilden Hindernisse auf dem Verkehrsweg. An ihnen kann man stolpern, hängenbleiben oder daran umknicken. Daher sind sie zu vermeiden.

Dieses Fallbeispiel beruht auf anonymen Schilderungen. Hier gegebene Handlungsempfehlungen befreien nicht von der Pflicht zur Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften und des sicherheitstechnischen Regelwerks.

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