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FALL:

Gabelstapler mit Propangas

EREIGNIS

In einer Produktionshalle wurde eine Brandbekämpfung durchgeführt. Sowohl bei der Lageerkundung als auch bei der Brandbekämpfung wurden 2 Gabelstapler übersehen, die mit jeweils 2 Propanflaschen bestückt waren. Sie waren offenbar nicht an einem dafür vorgesehenen Ort abgestellt.

FACHKOMMENTAR

Propanflaschen stellen eine erhebliche Gefährdung der Feuerwehrangehörigen bei der Brandbekämpfung dar.

Die mit derartigen Flaschen bestückten Gabelstapler waren an einem anderen als sonst üblichen Ort im Unternehmen abgestellt und daher übersehen worden. Damit derartiges nicht passiert, müssen die Einsatzunterlagen genau geprüft werden, um Unregelmäßigkeiten bei der Lagererkundung sowie der Brandbekämpfung zu erkennen. Auch vom Unternehmen und seinen Mitarbeitern müssen zweckdienliche Angaben dazu eingeholt werden. Hierbei ist auch explizit nach Flurförderzeugen und deren Antriebsarten zu fragen.

Dieses Fallbeispiel beruht auf anonymen Schilderungen. Hier gegebene Handlungsempfehlungen befreien nicht von der Pflicht zur Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften und des sicherheitstechnischen Regelwerks.

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