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FALL:

Unsichtbare Starkstromleitung

EREIGNIS

Im Rahmen des Arbeits- und Werkstättendienstes sollte eine Löschwasserentnahmestelle an einem Bach fertig gestellt werden. Dabei wurde ein Kantholz an der Bachsohle mit einem Eisenrohr verankert. Beim Einschlagen des Eisenrohres blieb das Rohr nach ca. 30 cm stecken. Mit einem kräftigen Schlag wurde der Widerstand überwunden, aber es war plötzlich ein leichtes Brummen und Vibrieren zu spüren. Eine kurze Berührung des Rohres ergab den Verdacht, dass eine elektrische Spannung anliegen könnte. Die Kameraden verließen umgehend den Bach. Die Überprüfung durch das zuständige Energieversorgungsunternehmen (EVU) ergab, dass die Ummantelung eines 20 kV-Kabels beschädigt wurde.

FACHKOMMENTAR

Kabel zur Versorgung mit elektrischer Energie werden mindestens 60 cm unter Rasen bzw. mindestens 80 cm unter befestigten Wegen verlegt. Beim Einschlagen von Verankerungen in den Erdboden (z. B. Erdnägel für einen Erdanker) muss grundsätzlich damit gerechnet werden, dass sich Versorgungsleitungen im Boden befinden.

Neben elektrischen Leitungen können auch Gas-, Wasser- und Fernwärmeleitungen im Boden verlegt sein. Durch Geländeveränderungen (Bodenabtrag, Erosion, Verdichtung) können die Abstände zu den Leitungen schrumpfen. Sofern ein Kontakt mit einer Energieleitung nicht sicher ausgeschlossen werden kann, ist es unbedingt notwendig, die Arbeiten einzustellen, wenn man auf einen erhöhten Widerstand stößt. Auf gar keine Fall darf man elektrisch leitfähige Anker und Nägel berühren, wenn der Verdacht besteht, dass eine elektrische Leitung getroffen wurde.

Dieses Fallbeispiel beruht auf anonymen Schilderungen. Hier gegebene Handlungsempfehlungen befreien nicht von der Pflicht zur Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften und des sicherheitstechnischen Regelwerks.

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