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FALL:

Gefährlicher Radwechsel

EREIGNIS

Nach einer Übung im Gelände wurden die Feuerwehrfahrzeuge auf etwaige Schäden besichtigt. Auch die Reifen wurden geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass sich im hinteren Zwillingsreifen eines großen Feuerwehrfahrzeugs mehrere größere Steine verklemmt hatten, die sich nicht einfach entfernen ließen.

Dazu wurde das Fahrzeug so auf einen Balken gefahren, dass es hinten nur auf dem inneren Zwillingsreifen stand und der äußere zum Bewegen und Entfernen der Steine unbelastet war. Nachdem sich aber die verklemmten Steine auch nach dem Luft ablassen noch immer nicht lösten, wurde der äußere Reifen schließlich von der Radnarbe abgenommen, wobei die Feststellbremse verriegelt und der 1. Gang eingelegt waren. Nachdem dann vom abgenommenen Rad die verklemmten Steine gelöst worden waren, wurde das Rad wieder montiert.

Bei einer späteren Information der LKW-Werkstatt über den Vorfall klärte der zunächst sprachlose Mechaniker darüber auf, dass der LKW durchaus hätte kippen und Personen ernsthaft gefährden können, wenn durch irgendeinen Einfluss das innere Rad, das mit keiner eigenen Radmutter befestigt ist, von der Narbe gerutscht wäre.[nbsp]

FACHKOMMENTAR

Ein angehobenes Fahrzeug ist immer mittels formschlüssigen Verbindungen gegen unbeabsichtigtes Absenken zu sichern (§56 UVV „Fahrzeuge“ (GUV-V D 29)). Die innen liegenden Reifen der Zwillingsreifen von LKW sind in der Regel nicht mit eigenen Radmuttern befestigt und können somit nicht allein das Fahrzeug halten. Das Fahrzeug darf darauf nicht abgestützt werden.

Ein Radwechsel muss immer mit einem geeigneten Wagenheber durchgeführt werden. Erforderlichenfalls (z. B. auch im Gelände) ist zusätzlich mit geeignetem Material (z. B. Rüstholz) zu unterbauen. Lose Stempel oder Rohrstützen, die seitlich wegrutschen können, erfüllen diese Anforderung nicht.[nbsp]

Dieses Fallbeispiel beruht auf anonymen Schilderungen. Hier gegebene Handlungsempfehlungen befreien nicht von der Pflicht zur Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften und des sicherheitstechnischen Regelwerks.

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