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FALL:

Defektes Atemschutzgerät nicht gemeldet

EREIGNIS

Bei einer Atemschutzübung an einem Montagabend, ist einem der Atemschutzgeräteträger aufgefallen, dass er schlecht Luft bekommt. Er betätigte die Luftdusche und fühlte einen kleinen Ruck im Rückenbereich. Danach konnte er wieder frei atmen. Der Atemschutzgeräteträger wechselte nach Rückkehr im Gerätehaus die Flasche und stellte sein PA wieder ins Fahrzeug und tauschte die Maske. Weder ein weiterer Kamerad noch er selbst informierten über diesen Vorgang.

Am darauffolgenden Freitag erzählte mir der Kamerad nach einer Einsatzalarmierung von diesem Ereignis. Wäre in dieser Zeit ein Einsatz unter PA erfolgt, hätte der betroffene Kamerad ein defektes Gerät im Einsatz getragen, und es hätte bei einem Innenangriff zu einer kompletten Sperre des Ventils kommen können. Leider habe auch ich als Sicherheitsbeauftragter ebenfalls zu spät reagiert und die Meldung erst am Sonntag an die Wehrführung weitergegeben. Der betroffene Lungenautomat wurde vom Fahrzeug genommen, die betroffene Maske markiert und zur Überprüfung an die Feuerwehrtechnische Zentrale übergeben.

FACHKOMMENTAR

Der Kamerad hätte sofort nach feststellen der nicht korrekten Funktion den Atemschutzgerätewart darüber in Kenntnis setzen müssen. Ein Gerät mit Fehlfunktion darf nicht wieder verlasstet werden. Des Weiteren hätte der Sicherheitsbeauftrage sofort nach Kenntnisnahme das entsprechende Gerät vom Fahrzeug nehmen müssen und zuständige Kameraden informieren müssen. In diesem Zusammenhang sind alle Kameraden für die Bedeutung von Beinahe-Unfällen und kritschen Ereignissen zu sensibilisieren.

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Dieses Fallbeispiel beruht auf anonymen Schilderungen. Hier gegebene Handlungsempfehlungen befreien nicht von der Pflicht zur Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften und des sicherheitstechnischen Regelwerks.

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