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FALL:

Atemschutztrupp nicht erfasst

EREIGNIS

Bei einem Wohnungsbrand in voller Ausdehnung im 14.OG eines Hochhauses waren zeitweise bis zu 4 Atemschutztrupps auf verschiedenen Etagen im Gebäude eingesetzt. Im Anschluss des Einsatzes übergab der Kamerad, welcher die Atemschutzüberwachung durchführte, den Nachweis an den Atemschutzgerätewart zum Einpflegen der Daten. Dieser stellte daraufhin fest, dass bei diesem Einsatz ein kompletter Trupp gar nicht erfasst – und damit nicht überwacht - wurde.

FACHKOMMENTAR

Leider haben sich in der Feuerwehrpraxis schon sehr viele tödliche Atemschutzunfälle ereignet. Oft war hierfür auch die Ursache, dass der Atemschutztrupp nicht rechtzeitig genug aus dem Brandobjekt wieder heraus beordert wurde oder die Rettung nicht rechtzeitig oder zielsicher eingeleitet werden konnte.

Über die nach FwDV 7 vorgeschriebenen Überwachungsmaßnahmen ist sicher nichts weiteres zu sagen.

Seitens der Feuerwehr müssen die grundsätzlichen organisatorischen Maßnahmen zur Aus- und Fortbildung der Atemschutzgeräteträger (AGT) und der Sicherstellung der Überwachung jedes Atemschutztrupps und seiner einzelnen Mitglieder ganz eindeutig festgelegt sein. Es muss klare Regelungen dazu geben, wie die Atemschutzüberwachung durchzuführen ist, wie die Überwachung eindeutig jedem einzelnen AGT zugeordnet wird und welche Personen diese durchführen dürfen. Weiterhin muss geregelt sein, wie die AGT regelmäßig fortgebildet werden und wer dies überwacht. Neben dem Anlegen des ASG, der Einsatzkurzprüfung und dem gegenseitigen Bodycheck müssen hierbei u. a. auch die Atemschutzüberwachung (mit der persönlichen Anmeldung jedes einzelnen und den regelmäßigen Abfragen des Druckes und des Aufenthaltsortes), die Einsatzgrundsätze einschließlich der Abbruchkriterien sowie der Aufenthaltsort des Rettungstrupps zur Breitstellung und das Verhalten der AGT im Notfall thematisiert werden.

Dieses Fallbeispiel beruht auf anonymen Schilderungen. Hier gegebene Handlungsempfehlungen befreien nicht von der Pflicht zur Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften und des sicherheitstechnischen Regelwerks.

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