FALL:
Gefahren beim Umgang mit der Schiebleiter
EREIGNIS
Beim Aufstellen und Hochziehen einer 3 tlg. Schiebleiter hielt ein Feuerwehrangehöriger beim Abstützen der Leiter seine Finger versehentlich mittig zwischen die Sprossen des ersten- und zweiten Leiterteils, während ein Kamerad die Leiter mit voller Wucht am Zugseil hochzog. Gerade noch rechtzeitig konnte er seine Finger wegziehen, um eine erhebliche Quetschung zu vermeiden.
Zweite Gefahrensituation mit Schiebleiter
Im Rahmen einer Übung sollte zur Rettung eines aus dem 2. OG im Hilfe rufenden Übungsdarstellers (Feuerwehrangehöriger) eine dreiteilige Schiebleiter aufgestellt werden. Beim Aufstellen bemerkten der damit beauftragte Trupp sowie der beobachtende Gruppenführer nicht, dass die Fallhaken nicht einrasteten (auf den Sprossen aufsetzten). Das Zugseil wurde darüber hinaus auch nicht wie erforderlich, mittels Mastwurf gesichert. Nur die Seilbremse verhinderte dann das Zusammenrutschen der Leiter und somit den Absturz des absteigenden Übungsdarstellers.
FACHKOMMENTAR
Beim Umgang mit tragbaren Leitern der Feuerwehr ereignen sich zahlreiche und z. T. schwere Unfälle. Mit diesen Leitern ist regelmäßig zu üben. Ein wichtiges Hilfsmittel dafür ist die FwDV[nbsp]10. An die Sprossen der Schiebleiter darf beim Aufstellen überhaupt nicht gefasst werden. Das Halten erfolgt dabei ausschließlich von außen an den Holmen. Dass beim Umgang mit tragbaren Leitern Feuerwehrhandschuhe (z. B. TH-Handschuhe) zu tragen sind, sei der Vollständigkeit halber erwähnt.
Auch wenn neuere Schiebleitern bereits über eine Seilbremse verfügen, ist vom hochziehenden Truppmann genau darauf zu achten, dass die Fallhaken aufsetzen, was auch deutlich zu hören ist.
Beim Umgang mit tragbaren Leitern der Feuerwehr ereignen sich zahlreiche und z. T. schwere Unfälle. Mit diesen Leitern ist regelmäßig zu üben.
Dieses Fallbeispiel beruht auf anonymen Schilderungen. Hier gegebene Handlungsempfehlungen befreien nicht von der Pflicht zur Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften und des sicherheitstechnischen Regelwerks.