FALL:
Verbrennung am Ohr in Brandübungsanlage
EREIGNIS
Im Rahmen einer Heißausbildung in einem feststoffbefeuerten Brandcontainer zog sich eine Person beim Auflegen von Holzpaletten eine thermische Verletzung am Ohr zu. Es kam zu einer Verbrennung 2. Grades mit Blasenbildung am Ohr.
FACHKOMMENTAR
Im Rahmen einer planmäßig durchgeführten Heißausbildung in einem feststoffbefeuerten Brandcontainer befand sich eine Person im unmittelbaren Einflussbereich einer erheblichen Wärmestrahlung. Bei dem Auflegen von Holzpaletten zur Aufrechterhaltung des Brandgeschehens handelt es sich um einen regelmäßigen, planbaren Arbeitsschritt innerhalb dieser Ausbildungsform.
Die thermische Verletzung am Ohr entstand durch unzureichenden Schutz der Kopf-/Halsregion gegenüber der Wärmestrahlung. Die Tatsache, dass eine Verbrennung zweiten Grades mit Blasenbildung eingetreten ist, belegt eine erhebliche Wärmestrahlung auf den ungeschützten Bereich.
Die Ursachen lassen sich in technische, organisatorische und personenbezogene Faktoren gliedern:
Technische Ursachen:
– Unvollständige oder nicht benutzte PSA im Kopf-/Halsbereich (insbesondere fehlende Feuerschutzhaube / Unterziehhaube als Wärmeschutz)
– Mögliche Undichtigkeit oder Nichtverwendung des Helmes mit geschlossenem Nackenschutz
– Keine bauliche oder technische Abschirmung der Wärmequelle beim Palettenauflegen
– Fehlende Hitzeschutzausrüstung für Ausbilder (ggf. abweichend von Teilnehmern konzipiert)
Organisatorische Ursachen:
– Kein oder unzureichend dokumentiertes Sicherheitskonzept für den Arbeitsschritt des Palettenauflegens
– Keine spezifische Gefährdungsbeurteilung (GBU) für diesen Teilschritt der Heißausbildung oder GBU ohne ausreichende Betrachtung der Wärmestrahlung im Kopf-/Halsbereich
– Fehlende oder nicht verbindlich geregelte PSA-Checkliste für Ausbilder vor Beginn der Ausbildungseinheit
– Möglicherweise unklare Regelung, welche PSA Ausbilder gegenüber Lehrgangsteilnehmern zu tragen haben
– Fehlende Unterweisung zu den Risiken der Wärmestrahlung beim Brennstoffnachfüllen
Personenbezogene / verhaltensbedingte Ursachen:
– Unterschätzung der Wärmestrahlung in der konkreten Körperpositionierung
– Möglicherweise Gewöhnungseffekt bei erfahrenen Ausbildern ("Normalisierung" von Risiken)
– Unbewusstes oder situativ bedingtes Nicht-Anlegen von Schutzausrüstung
Schutzmaßnahmen können demzufolge sein:
- Überprüfung und ggf. sofortiger Austausch unvollständiger oder ungeeigneter PSA für den Ausbilderbetrieb am Brandcontainer
- Verpflichtende Ausstattung aller Ausbilder mit vollständiger Brandschutzkleidung inkl. Feuerschutzhaube (Unterziehhaube) und Helm mit Nackenschutz beim Brennstoffnachfüllen
- Prüfung der Verwendung zusätzlicher persönlicher Hitzeschutzausrüstung (z. B. Aluminisierter Anzug, Schutzschild) für den Palettenauflege-Vorgang
- Technische Prüfung: Möglichkeit zur Verlängerung der Zufuhröffnung oder Abschirmvorrichtung, um Abstand zur Wärmequelle beim Palettenauflegen zu vergrößern
- Einsatz von hitzebeständigen Werkzeugen (z. B. verlängerter Schiebestock) zum Einbringen von Brennmaterial, um Annäherung an den Strahlungsbereich zu minimieren
- Überarbeitung / Neuerstellung der Gefährdungsbeurteilung für den Brandcontainer-Betrieb mit expliziter Betrachtung des Teilschritts "Brennstoffnachfüllen" und der Wärmestrahlung auf Kopf/Hals/Gesicht
- Erstellung einer verbindlichen PSA-Checkliste für Ausbilder (getrennt von Teilnehmerliste) mit Kontrollpflicht vor jeder Ausbildungseinheit
- Klare schriftliche Regelung, dass für Ausbilder dieselben oder strengere PSA-Anforderungen gelten wie für Lehrgangsteilnehmer
- Einführung eines Vier-Augen-Prinzips beim Brennstoffnachfüllen: zweite Person überwacht PSA-Vollständigkeit und Abstand zur Wärmequelle
- Definition und schriftliche Festlegung von Mindestabständen und Maximalbetriebszeiten ohne Abkühlpause beim Palettenauflegen
- Pflichtunterweisung aller Ausbilder zu den spezifischen Gefährdungen der Wärmestrahlung beim feststoffbefeuerten Brandcontainer, insbesondere zu den Risiken bei Brennstoffnachfüllung
- Sensibilisierung erfahrener Ausbilder für den Gewöhnungseffekt und die unterschätzte Wärmestrahlung im Kopf-/Halsbereich (auch bei subjektiv "routinierten" Tätigkeiten)
Fazit:
Der Unfall ist auf eine Kombination aus unvollständiger persönlicher Schutzausrüstung im Kopf-/Halsbereich und einer unzureichend spezifischen Gefährdungsbeurteilung für den Teilschritt des Brennstoffnachfüllens zurückzuführen. Das hohe Schadenspotenzial – schwere Verbrennungen im Gesichts- oder Oberkörperbereich waren durch geringe Positionsänderungen möglich – unterstreicht den dringenden Handlungsbedarf.
Dieses Fallbeispiel beruht auf anonymen Schilderungen. Hier gegebene Handlungsempfehlungen befreien nicht von der Pflicht zur Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften und des sicherheitstechnischen Regelwerks.