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FALL:

fehlende Überdeckung der PSA

EREIGNIS

Bei einem Dachstuhlbrand hat sich der vorgehende Angriffs-Trupp Verbrennungen zugezogen, da herabfallende Teile auf den Übergang zwischen Jacke und Handschuh getroffen sind. Die Handschlaufe sowie ein entsprechender Brandschutzhandschuhe mit Stulpe wurden getragen. Diese Verbrennungen wurden im Krankenhaus als leicht identifiziert. Die immense Hitze bei diesem Einsatz forderte die Trupps ebenfalls. Die Kombination aus Verbrennung im Handbereich und der körperlichen Belastung durch die hohe thermische Beaufschlagung hätten auch zu einem Atemschutznotfall führen können.

FACHKOMMENTAR

Einsätze unter Atemschutz bei der Innenbrandbekämpfung sind mit hohem Risiko und hoher körperlicher Belastung verbunden. Die Einsatztaktik beim Innenangriff wird aktuell angepasst. So wird vermehrt auf das Vorgehen mit taktischer Ventilation sowie den Fensterimpuls übergegangen. Das Vorgehen reduziert die Hitze im Raum und verbessert die Sicht für die Einsatzkräfte, was beides wiederum die vorhandenen Risiken minimiert.

Im vorliegenden Fall waren die Einsatzkräfte nach Schilderung der meldenden Person stark der Temperatur und auch herabfallenden Gegenständen ausgesetzt. Die Kenntnis über die Gefahren im Einsatz, speziell im Innenangriff gehören zu den Grundfertigkeiten die jede Einsatzkraft lernen muss. Sind die Gefährdungen bekannt, kann sich die Einsatzkraft auch schützen. Neben einer an die Situation angepassten Taktik, ist Abstand zur Gefährdung eine der wichtigsten Schutzmaßnahmen. So muss ich z.B. die Decke, wenn sie thermisch beaufschlagt wurde, beobachten und den Bereich ggf. meiden um nicht von herabfallenden Gegenständen getroffen zu werden. Das Löschen aus der Deckung heraus oder das Ausnutzen von z.B. Türrahmen als Schutz bewähren sich hier.

Die letzte Schutzbarriere ist dann die PSA. Ein korrekter Sitz und eine ausreichende Überdeckung sind extrem wichtig. Hier muss schon bei der Beschaffung angesetzt werden.

Beim Kauf der PSA müssen körperliche Besonderheiten der Trägerinnen und Träger berücksichtigt werden. Dazu zählen neben der Körperform möglicherwiese auch andere Besonderheiten wie z.B. das Fehlen von Gliedmaßen. Im zweiten Schritt muss die PSA bei allen Bewegungen immer eine ausreichende Überdeckung gewährleisten. Beim Kauf der PSA sollen die Tragenden sich daher auch mal strecken oder in die Hocke gehen. Gerade bei diesen Bewegungen offenbaren sich die Schwachstellen in der Überdeckung. In älteren Normenausgaben gab es die Angabe von 20 cm Überdeckung. In aktuellen Normenausgaben gibt es diesen festen Wert nicht mehr. Er kann aber noch als Anhaltspunkt herangezogen werden.

Da es sich um PSA gegen schwere Schäden oder tödliche Gefahren handelt, muss der Unternehmer das korrekte Tragen der PSA regelmäßig unterweisen. Zum korrekten Tragen gehört auch die gegenseitige Kontrolle. Diese ist notwendig, da die Tragenden selbst nicht immer den korrekten Sitz überprüfen können.

Dieses Fallbeispiel beruht auf anonymen Schilderungen. Hier gegebene Handlungsempfehlungen befreien nicht von der Pflicht zur Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften und des sicherheitstechnischen Regelwerks.

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