top of page

FALL:

Fahrzeug fährt zu früh los

EREIGNIS

Beim Alarm wurden die Fahrzeuge besetzt. Der Maschinist des Löschfahrzeuges saß bereits auf dem Fahrersitz, es fehlte noch Personal in der Mannschaftskabine, welches kontinuierlich aufgefüllt wurde. Normalerweise / üblicherweise wird in die Mannschaftskabine von rechts / beifahrerseitig (von den Spinden kommend) eingestiegen. Ausnahmen kommen aber auch immer wieder vor. Eine Regel dazu gibt es nicht. Ein Kamerad lief am als nächstes zu besetzenden Fahrzeug vorbei, stellte dann fest dass das vorher zu besetzende Fahrzeug bereits ausgerückt war, kehrte um und stieg von links (Fahrerseite) in die Mannschaftskabine ein. Während er auf dem Tritt zum Einstieg stand und die Tür geöffnet war, fuhr der Maschinist (Fahrer) los. Das Löschfahrzeug kam nach lauten Schreien des Personals in der Mannschaftskabine gerade noch so vor der Säule neben dem Rolltor zum Stehen. Einen Meter weiter hätte die Säule die offene Tür am Fahrzeug geschlossen und der Kamerad wäre eingeklemmt, herausgeschleudert oder ins Fahrzeug gedrückt worden.

FACHKOMMENTAR

Gemäß § 8 DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ sowie § 4 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ sind Feuerwehrangehörige über mögliche Gefahren im Feuerwehrdienst regelmäßig zu unterweisen. Bestandteil sollte dabei auch das Ausrücken im Alarmfall sein.

Das Besteigen von Einsatzfahrzeugen durch Feuerwehrangehörige und das anschließende Ausrücken gehört zu den unfallträchtigsten Tätigkeiten während eines Feuerwehreinsatzes. Stress, Hektik und Unwissenheit in Bezug auf die kommende Einsatzaufgabe stellt eine hohe psychische Belastung für alle Feuerwehrangehörigen dar. Um diese Stresslevel bei Alarm im Feuerwehrhaus möglichst gering zu halten, sollten entsprechende standardisierte Abläufe trainiert und angewendet werden.

Die Alarmwege sollen gegenüber den Stellflächen der Einsatzfahrzeuge in der Fahrzeughalle klar abgegrenzt und farblich gekennzeichnet sein. Hinweise zur sicheren Gestaltung von Lauf- und Alarmwegen gibt die DGUV Information 205-008 „Sicherheit im Feuerwehrhaus“. Diese sind im Alarmfall dringend von den Einsatzkräften zu benutzen. Ein Passieren von Einsatzfahrzeugen zwischen Tor und Front ist grundsätzlich zu vermeiden und möglichst mit technischen Maßnahmen (Gestaltung der Alarmwege oder Installation von Absperrgeländern) zu verhindern.

Sollten fehlende räumliche Gegebenheiten im Feuerwehrhaus kein sicheres Passieren oder Besteigen zulassen, müssen entsprechende organisatorische Maßnahmen (z. B. per Dienstanweisung, verbunden mit Unterweisungen) festgelegt werden. Bewährt hat sich dabei das Ausfahren des/der Einsatzfahrzeug/e bei Alarm vor das Feuerwehrhaus durch den/die Maschinist_innen. Erst dann steigen die Feuerwehrangehörigen ins Fahrzeug ein. Mögliche Stoß- oder Quetschgefahren durch feste Einbauten oder zu geringe Torbreiten können so vermindert werden.

Maschinist_innen tragen für den sicheren Betrieb des Feuerwehrfahrzeuges die Hauptverantwortung. Sollten diese, auf Grund verschiedener Bauformen der Mannschaftskabine (Trupp-/ Staffel- oder Gruppenkabine), nicht sicher und eindeutig die Bereitschaft der Mannschaft vor Abfahrt beurteilen können, müssen technische Maßnahmen umgesetzt oder zweitrangig organisatorische Abläufe besprochen, unterwiesen und angewendet werden.

Zur technischen Unterstützung der Kontrolle beim Anrollen des Fahrzeuges können im direkten Sichtbereich des Maschinisten bzw. der Maschinistin gut erkennbare Kontrollleuchten oder akustische Signalgeber (Summer) installiert werden, die den Status der Fahrzeugtüren unmittelbar anzeigen. Diese Systeme dienen als technische Absicherung, um ein Anfahren bei geöffneten Türen zuverlässig zu verhindern und die Sicherheit beim Ausrücken zu erhöhen.

Als zusätzliche Möglichkeit stellt sich eine klare, standardisierte Kommunikation zwischen Mannschaftsraum und Maschinist_in dar. Haben alle Personen ihren Platz eingenommen, sich mit einem Rückhaltesystem gesichert und alle Türen sind geschlossen, gibt es ein Signal von der Mannschaft an die/den Maschinist_in, wie z.B.“ Kabine OK“ oder „Besatzung fertig“. Erst nach Erhalt dieses „Signales“ setzt die/der Maschinist_in das Fahrzeug in Bewegung. Zusätzlich besteht die Möglichkeit ein kurzes Hornsignal zur Kenntlichmachung des Anrollens durch die Maschinistin bzw. den Maschinisten zu geben (beim Rückwärtsfahren bereits oft angewendet). Dadurch werden verspätete, noch nachkommende Einsatzkräfte informiert, dass das Passieren oder Aufsteigen auf das Einsatzfahrzeug nicht mehr zulässig ist.

Dieses Fallbeispiel beruht auf anonymen Schilderungen. Hier gegebene Handlungsempfehlungen befreien nicht von der Pflicht zur Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften und des sicherheitstechnischen Regelwerks.

bottom of page