FALL:
B-Schlauch zu früh unter Druck gesetzt
EREIGNIS
Bei einem Brand einer landwirtschaftlich genutzten Halle musste die Wasserversorgung über eine lange Wegestrecke aufgebaut werden.
Von der Einsatzstelle in Richtung Wasserentnahmestelle wurden durch einen Trupp B-Schläuche verlegt. Gleichzeitig wurden B-Schläuche mittels SW 2000 (Schlauchwagen mit 2000m Schlauchmaterial) von der Wasserentnahmestelle in Richtung Einsatzstelle verlegt. Das Schlauchmaterial auf dem SW 2000 befindet sich in Buchten auf der Ladefläche und ist bereits zusammengekuppelt, sodass es automatisch bei langsamer Fahrt heruntergezogen wird. Eine Einsatzkraft fuhr auf der Ladebordwand mit und unterstützte das Verlegen der Schläuche. Als man sich auf halber Strecke traf wurden die beiden Schlauchenden verbunden und das Verlegen der Schläuche zunächst beendet.
Anschließend ging eine Einsatzkraft (fußläufig ca. eine Minute) zur Wasserentnahmestelle, um dem Maschinisten den Befehl „Wasser marsch!“ zu übermitteln. Der Maschinist fragte nochmal nach, ob sich am Ende der Schlauchleitung noch der SW 2000 befindet. Da dieses von der Einsatzkraft verneint wurde, begann er mit der Wasserförderung.
Zwischenzeitlich beschloss die SW 2000 Besatzung die bereits fertig aufgebaute Schlauchleitung wieder zu trennen und eine weitere Leitung in Richtung Einsatzstelle vorzunehmen. Dafür wurde ein Teil der getrennten Leitung wieder an die Leitung des SW 2000 gekuppelt.
Die Einsatzkraft ging nach o.g. Absprache mit dem Maschinisten entlang der sich nun füllenden Schlauchleitung zurück und stellte fest, dass diese in den fahrenden SW 2000 führte. Durch das rasant einströmende Wasser füllte sich die Schlauchleitung auf der Ladefläche und verklemmte sich. Dadurch wurde die auf der Ladebordwand stehende Einsatzkraft zur Seite gedrückt und fiel fast herunter.
FACHKOMMENTAR
Bei diesem Einsatzszenario gab es zwei Faktoren, die zu einem Beinah-Unfall führten. Zum einen fuhr eine Einsatzkraft auf der Ladebordwand des Schlauchwagens mit und zum anderen war die Abstimmung bzw. Kommunikation zwischen den Einsatzkräften nicht eindeutig.
In den Erläuterung zu § 13 Abs. 5 DGUV Regel 105-049 „Feuerwehren - Regel zur Konkretisierung der DGUV Vorschrift 49“ heißt es hierzu: „Die Feuerwehrfahrzeuge sind so zu gestalten, dass ein Mitfahren von Feuerwehrangehörigen außerhalb der Mannschaftskabine, z. B. bei der Schlauchverlegung aus fahrenden Feuerwehrfahrzeugen, auf Standplätzen oder Ladeflächen nicht notwendig ist. Zu Überwachungs- oder Kontrollzwecken sind technische Lösungen, wie z. B. Kamerasysteme zu bevorzugen.“
Die fast verunfallte Einsatzkraft hätte zur Überwachung der Schlauchverlegung hinter dem Schlauchwagen mitlaufen und dem Maschinisten bei einem Problem ein entsprechendes Signal geben können.
Des Weiteren hielten sich die Einsatzkräfte nicht an die getroffenen Absprachen und so wurde die bereits zusammengekuppelte Schlauchleitung eigenmächtig verändert, was zur unkontrollierten Befüllung der Schlauchleitung im Schlauchwagen führte. Durch eine klare Hierarchie an der Einsatzstelle dürfen von den Einsatzkräften keine eigenmächtigen Handlungen vorgenommen werden. Im jeweiligen Einsatzabschnitt müssen sich bei der Zusammenarbeit mehrerer Trupps die jeweiligen Truppführer abstimmen, um die Aufgaben klar zu definieren und Unklarheiten zu vermeiden.
Durch die Sicherstellung der Kommunikation untereinander (beispielsweise durch Funkgeräte) kann bei einer unklaren Lage oder über größere Entfernungen nochmal nachgefragt werden. So hätte der Maschinist an der Wasserentnahmestelle vor der Wasserabgabe sich nochmal über Funk vergewissern können ob die abgehende Schlauchleitung vollständig und korrekt zusammengekuppelt ist. Um weitere Gefährdungen zu vermeiden, ist es notwendig, dass vor dem Entfernen der verklemmten Schlauchleitung im Schlauchwagen diese drucklos gemacht wird.
Dieses Fallbeispiel beruht auf anonymen Schilderungen. Hier gegebene Handlungsempfehlungen befreien nicht von der Pflicht zur Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften und des sicherheitstechnischen Regelwerks.