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FALL:

Unbeleuchtetes Fahrzeugdach

EREIGNIS

Bei einem Übungsdienst bei Dunkelheit sollte auf einem unbeleuchteten Bauernhof die Steckleiter vom Dach eines LF 8/6 entnommen und in Stellung gebracht werden. Der Kamerad, der auf das Dach gegangen war, um die Leiter herunter zu geben wäre beinahe über die dort gelagerten Geräte gestolpert. Dies hätte vermutlich zu einem Sturz vom Dach des Fahrzeuges geführt.

Innerhalb der Ortsfeuerwehr wurde daraufhin diskutiert, wie man solche Ereignisse künftig verhindern kann. Man wollte es nicht dabei belassen, künftig besser aufzupassen. Daher wurde vorgeschlagen, einen geeigneten Scheinwerfer zur Ausleuchtung des Fahrzeugdaches, der über den Verschluss des heckseitigen Geräteraumes eingeschaltet wird, anzubringen, was auch realisiert wurde. Ferner wurde angeregt, die anderen Gerätschaften (Schaufeln, Besen, Feuerpatschen etc.) anderweitig unterzubringen.

FACHKOMMENTAR

Die Idee den Bereich auf dem Fahrzeugdach auszuleuchten, ist sehr gut. Natürlich müssen auch hierbei einige Vorgaben eingehalten werden. So darf diese Beleuchtung beispielsweise nicht blenden, insbesondere wenn man vom Dach nach unten schaut.

Außerdem sollte man sich auf dem Fahrzeugdach, insbesondere bei ungünstigen Bedingungen (z. B.: Dunkelheit, Regen, starker Wind, schiefe Fahrzeugaufstellung), nicht aufrecht laufen, sondern sich auf „allen Vieren“ bewegen.

Dieses Fallbeispiel beruht auf anonymen Schilderungen. Hier gegebene Handlungsempfehlungen befreien nicht von der Pflicht zur Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften und des sicherheitstechnischen Regelwerks.

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