FALL:
Bei Waldbrand beinahe von umfallendem Baum getroffen
EREIGNIS
Während der Brandbekämpfung eines Bodenfeuers im Wald (ca. 2.000 m², mit 2 Strahlrohren und Handwerkzeugen) setzte plötzlich starker Wind durch Orkanböen ein. Dadurch kam es zu erheblichem Windbruch: Äste wurden abgerissen und ganze Bäume entwurzelt. Die eingesetzten Trupps im Wald entgingen den herabfallenden Bäumen nur knapp - teilweise lag der Abstand bei wenigen Metern. Auf Anweisung „Gefahr, alle sofort zurück“ zogen sich die Einsatzkräfte etwa 300 Meter zurück. Auch auf diesem Rückzugsweg waren sie nur mit viel Glück vor herabfallenden Ästen geschützt. Zu Beginn des Einsatzes lag eine offizielle Unwetterwarnung für Orkanböen vor, allerdings war der Wind noch schwach, sodass die Gefahr zunächst nicht erkannt wurde.
FACHKOMMENTAR
Selbst bei einem Brandereignis im Waldgebiet gilt: Kein Einsatz in sturmgefährdetem Gebiet während laufender Orkanböen. Der natürliche Impuls, sofort zu löschen, muss einer realistischen Gefahreneinschätzung weichen. Das Risiko, während eines Orkans von umstürzenden Bäumen oder herabfallenden Ästen getroffen zu werden, ist sehr groß. Jede Rettungseinheit im Wald ist dann selbst in Lebensgefahr. Deshalb gilt grundsätzlich: Abwarten, bis der Orkan abgeklungen ist. Erst dann erfolgen die Erkundung und die Bekämpfung des Brandes.
Die Einsatzleitung muss bereits bei der Alarmierung klären: Welche Wetterwarnungen liegen vor? Wie ist die prognostizierte Windentwicklung? Ist das betroffene Gebiet befahrbar oder begehbar? Dabei sollte eine ständige Verbindung zur Leitstelle und zu Wetterdiensten bestehen. Mit den Löscharbeiten ist erst nach Besserung der Wetterlage zu beginnen und wenn keine akute Windgefahr mehr besteht. Die Zufahrt bzw. der Zugang der Einsatzkräfte in das Waldgebiet erfolgt nur nach Freigabe durch den Einsatzleiter. Dabei ist auch die Einbindung der örtlichen Forstverwaltung oder von Waldarbeitern ratsam, um die Gefahrenlage bestmöglich beurteilen zu können. Ein strukturiertes, umsichtiges und sicherheitsorientiertes Vorgehen ist entscheidend. Oberste Priorität hat hierbei immer die Sicherheit der Einsatzkräfte.
Dieses Fallbeispiel beruht auf anonymen Schilderungen. Hier gegebene Handlungsempfehlungen befreien nicht von der Pflicht zur Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften und des sicherheitstechnischen Regelwerks.