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FALL:

Atemschanschlüsse dichten nicht korrekt ab

EREIGNIS

Eine Feuerwehr war zu einer Brandbekämpfung im Außenbereich eines Recyclinghofs unter umluftunabhängigen Atemschutz eingesetzt. Dort kamen erstmalig relativ neu beschaffte Atemschutzgeräte zu denen Atemanschlüsse mit einer Netzbebänderung gehören, zum Einsatz.


Diese neuen Gerätschaften wurden nach fast 12 Monaten erstmalig von zwei Trupps nacheinander eingesetzt. In beiden Trupps gab es während des Einsatzes jeweils unabhängig voneinander gleichartige Probleme mit dem Dichtsitz der Atemanschlüsse, sodass schon bei der ersten Druckabfrage der ASÜ eine Differenz von 100 bar zwischen den Truppmitgliedern erkannt wurde. Es stellte sich heraus, dass die Atemanschlüsse im Stirnbereich nicht ausreichend abgedichtet haben und so durch den Überdruck eine große Menge Luft entwichen ist. Da es sich um eine räumlich begrenzte Einsatzstelle handelte, konnten jeweils beide Truppmitglieder nach dem erkannten Luftverlust ihre Atemanschlüsse korrigieren und den Auftrag weiter abarbeiten. Vermutlich wurden die Atemanschlüsse mit Netzbebänderung - welche nur vier seitliche Zuglaschen aufweisen - mit der "gewohnten" Zugkraft einer 5-Punkt-Bebänderung angezogen, sodass der Anpressdruck für einen korrekten Dichtsitz im oberen Bereich nicht ausreichte.

FACHKOMMENTAR

Zunächst hier die Erläuterung der verschiedenen Bebänderungen an Atemanschlüssen.

Ein Atemanschluss mit Netzbebänderung ist eine Vollmaske für den Atemschutzeinsatz, bei der das Kopfband nicht nur aus Gummi, sondern als elastisches Kopfnetz (Spinnennetz / Netzhaube) ausgeführt ist. Dadurch soll eine bessere Gewichtsverteilung, ein stabilerer Sitz, eine leichtere Handhabung und weniger Druckstellen hervorgerufen werden, da es sich besser an die Kopfform anpasst und den Druck gleichmäßiger verteilen soll. Hier gibt es nur zwei Schläfen- und zwei Nackenbänder.

Ein Atemanschluss mit Fünffach-Bebänderung (auch 5-Punkt-Bebänderung) ist eine Vollmaske für Atemschutzgeräte, die mit fünf flexiblen Bändern (üblicherweise ein Stirn-, zwei Schläfen- und zwei Nackenbändern) sicher und dicht am Kopf fixiert wird, um den Träger vor Schadstoffen zu schützen.

Bei der Neubeschaffung von Atemschutzgeräten und Atemanschlüssen muss wie auch bei der Einführung anderer persönlicher Schutzausrüstung eine Erprobung und Übung aufgrund einer Gefährdungsbeurteilung erfolgen. Wenn grundlegende Veränderungen wie die Bebänderung eines Atemanschlusses anstehen ist eine praktische Ausbildung mit entsprechender Unterweisung der Besonderheiten dringend erforderlich um Fehlbedienungen zu vermeiden.

Ferner muss auch eine Anpassprobe durchgeführt werden, da es unterschiedliche Maskengröße gibt.

Diese Unterweisung und praktische Ausbildung sollte im Laufe des Ausbildungsjahres gerne wiederholt werden. Schließlich wird eine jahrelang eingeübte und gewohnte Vorgehensweise plötzlich verändert. Diese neue Vorgehensweise muss trainiert werden. In manchen Feuerwehren werden solche Vorgehensweisen drillmäßig wiederholt um absolut sichere Handlungsweisen in belastenden Situationen wie selbstverständlich ausführen zu können.

Dieses Fallbeispiel beruht auf anonymen Schilderungen. Hier gegebene Handlungsempfehlungen befreien nicht von der Pflicht zur Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften und des sicherheitstechnischen Regelwerks.

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